Es ist ein Haus mit Garten vor einem Kanal zu sehen.

Urlaub machen während der Corona-Pandemie ist oftmals nicht so einfach und mit Einschränkungen verbunden. Hotels sind geschlossen und die Bundesregierung rät von „nicht notwendigen“ Reisen ab. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich nun die Frage, wie sie möglichst sicher Urlaub machen können. Eine mögliche Lösung ist es, ein Ferienhaus oder Ferienwohnung zu buchen. Anstatt eines Hotels verweilt man nun in den eigenen vier Wänden, wodurch man den Kontakt zu anderen Personen weitestgehend reduzieren kann. Viele sind sich dessen bereits bewusst, was die hohe Nachfrage an Ferienhäusern und -Wohnungen beweist.

Durch die hohe Nachfrage kommen viele Fragen auf. Kann man momentan ein Ferienhaus in Deutschland buchen? Mit welchen Einschränkungen muss man im Urlaub rechnen? Wo kann man gerade überhaupt eine Unterkunft mieten? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Ferienhäuser buchen in Corona-Zeiten“ beantworten wir in diesem Artikel.   

Man sieht eine Promenade am Strand

Darf man zurzeit ein Ferienhaus buchen?

Das öffentliche Leben in Deutschland ist aufgrund von Corona anders als zuvor. Ohne einen 3G-Nachweis kommt man beispielsweise in keine öffentlichen Anlagen. Aber eine kleine Entwarnung, momentan ist es in vielen Ländern möglich, ein Ferienhaus zu buchen. In einige Länder wie beispielsweise China kann man jedoch nicht einreisen und daher sollte man aufpassen, wo man sich eine Unterkunft bucht. Beim Auswertigen Amt findet man immer aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen. In Deutschland ist es momentan möglich, Urlaub in einem Ferienhaus zu machen.

Man sieht Sanddünen mit Gräsern vor dem Ozean.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Verschiedene Regionen im Norden Deutschlands haben sich bereit erklärt, als Modellprojekte touristische Übernachtungen wieder anzubieten. So ist ein Urlaub in einem Ferienhaus und somit das Buchen von Ferienhäusern in den Regionen Lübecker Bucht und der Schlei-Region vereinzelt wieder möglich. Ab Mai sollen die Modellregion Büsum und die Insel Sylt folgen. Diese Modellprojekte sind zeitlich begrenzt, die Nachfrage ist entsprechend hoch. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Dass von touristischen Reisen abgeraten wird, ist allerdings nicht mit einem generellen Reiseverbot gleichzusetzen. Wenn Du eine geschäftliche Reise geplant hast, sind Übernachtungen in einem Hotel o.Ä. durchaus möglich. Informiere Dich am besten vorab über die Regelungen des Beherbergungsverbots in Deinem Reisebundesland.

Das Foto zeigt eine junge, sitzende Frau im Schneidersitz mit einem Laptop vor einem weißen Hintergrund.

Was muss Ich als Gast bei der Buchung eines Ferienhauses beachten?

Urlaub in einem Ferienhaus oder -wohnung ist wohl die derzeit sicherste Form Urlaub zu machen. Social Distancing und das Einhalten von Hygienemaßnahmen ist in einer eigenen Ferienunterkunft deutlich einfacher als in vollen Hotels oder Campingplätzen. Demnach ist die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen hoch. Viele Personen wollen bereits jetzt auf Nummer sicher gehen und buchen Unterkünfte für ihren Sommerurlaub – ganz egal, ob dieser stattfinden wird oder nicht.

Wer also im Sommer Urlaub in einem Ferienhaus machen will, sollte sich jetzt auf die Suche nach einer Unterkunft begeben. Beliebte Reiseziele sind die Nord- und Ostseeküste in Deutschland. Aber auch andere Urlaubsregionen in Deutschland wie die Mittelgebirge oder die bayrischen Alpen, aber auch Reiseziele im nahen Ausland wie in Belgien oder der Schweiz sind gefragt.

Man sieht einen Laptop und eine Person mit einer Kreditkarte in der Hand.

Wer jetzt ein Ferienhaus buchen will, wird sich die Frage stellen: Kann ich wegen Covid-19 kostenlos von meiner Reise zurücktreten? Eine kostenfrei Stornierung ist, wenn z.B. Dein Reiseziel als Risikogebiet gilt oder wenn Du oder ein Mitreisender an dem Coronavirus erkranken, leider nicht möglich. Wenn Du die Reise aus Angst vor einer Infektion nicht antreten möchtest, kannst Du nur gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deiner Buchung stornieren. Wenn allerdings Dein Anbieter aufgrund eines Beherbergungsverbots Deine Ferienunterkunft nicht bereitstellen kann, kannst Du Deinen Aufenthalt kostenlos stornieren. Achte bei der Buchung Deines Ferienhauses auf flexible Stornierungsmöglichkeiten und informiere Dich, ob Du im Falle eines Beherbergungsverbots vielleicht umbuchen kannst.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann in jedem Fall empfohlen werden. So bist Du auf der sicheren Seite, sollte sich die Infektionslage an Deinem Reiseziel verschlimmern und Du Deine Reise doch nicht antreten möchtest.

Man sieht ein weißes Ferienhaus mit Hof vor blauem Himmel.

Welche Rechte habe Ich als Gastgeber?

Grundsätzlich gilt, dass ein touristisches Beherbergungsverbot nicht automatisch mit einem Vermietungsverbot gleichzusetzen ist. Es ist durchaus möglich, als Inhaber eines Ferienhauses oder -wohnung diese zu anderen Zwecken zu vermieten. Dazu zählen zum Beispiel die Vermietung zum dauerhaften Wohnen, aus familiären Gründen oder zu Geschäftsreisen. Hier ist die Formulierung der zuständigen Landesverordnung wichtig. Oft sind Vermietungen nur aus „dringenden Gründen“ erlaubt. Wenn eine Unterkunft aus einem „dringenden Grund“ gebucht wird, sollte der Vermieter einen Nachweis des Grundes einfordern.

Wenn Du auf Deiner Website eine Unterkunft bewirbst, solltest Du den Hinweis hinzufügen, dass die Unterkunft aufgrund des derzeitigen Beherbergungsverbots nicht buchbar ist. Sind zurzeit Gäste in Deiner Unterkunft und ein Beherbergungsverbot ohne Ausnahmeregeln tritt in Kraft, müssen Deine Gäste abreisen. Kannst Du als Gastgeber aufgrund der Pandemie-Situation nur ein eingeschränktes Angebot in Deiner Unterkunft anbieten, können Deine Gäste eine Preisminderung verlangen. Als Einschränkungen gelten nicht erfüllte, vertraglich versprochene Leistungen wie z.B. ein Schwimmbad oder Wellnessbereich. Betreffen die Einschränkungen die Umgebung der Ferienunterkunft (wie z.B. geschlossene Restaurants), musst Du den Preis nicht mindern, da Du hierfür als Vermieter einer Ferienunterkunft nicht haftbar bist.

Man sieht einen hellen Strand am blauen Meer, an dem Menschen baden

Wie ist die Lage im Ausland?

Obwohl Deutschland als Reiseziel äußerst gefragt ist, sehnen sich viele Urlauber nach einer Reise ins Ausland, genauer in den Süden ans Mittelmeer. Länder wie Italien, Spanien und Griechenland bereiten sich trotz hoher Infektionszahlen bereits auf die Sommersaison vor und freuen sich, endlich wieder Urlaubsgäste empfangen zu können. Auch hier boomt bereits jetzt die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen. Es wird empfohlen, Ferienhäuser frühzeitig zu buchen.

Eine Reise ins Ausland kann immer noch mit einigen Einschränkungen verbunden sein. Vielerorts sind Hotels und Restaurants geschlossen. Oft ist die Einreise nur mit einem negativen Test möglich, Quarantänepflichten sind nicht ausgeschlossen. Unabhängig von der Situation im Reiseland ist bei der Rückkehr nach Deutschland per Flugzeug immer ein negativer-Corona Test vorzulegen. Informiere Dich am besten vor der Buchung online beim Auswärtigem Amt, für welche Länder Reisewarnungen vorhanden sind. An diesen Reisezielen muss mit den meisten Regeln und Einschränkungen zu rechnen sein.


Fazit

Das Buchen eines Ferienhauses in Deutschland ist zurzeit (Stand 28.04.21) nicht erlaubt. Die Infektionszahlen sind immer noch zu hoch, um ein Beherbergungsverbot aufzuheben. Bis auf wenige Modellregionen an der Nord- und Ostseeküste sind in allen Bundesländern touristische Übernachtungen verboten.

Reisende hoffen darauf, im Sommer durch voranschreitende Impfungen und Tests wieder Urlaub machen zu können. Die Nachfrage nach Ferienunterkünften im In- und Ausland ist demnach bereits jetzt sehr hoch. Frühes Buchen kann sich lohnen! Achte am besten auf flexible Stornierungsmöglichkeiten, falls sich die Lage weiter verschlimmert und touristische Reisen weiter verboten sind.

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