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EuGH-Urteil: Airline haftet bei Warten auf verspätete Passagiere
Das aktuelle EuGH-Urteil stärkt Deine Rechte: Wenn eine Airline den Start verzögert, um auf verspätete Fluggäste zu warten, entfällt der Schutz durch „außergewöhnliche Umstände“. In solchen Fällen hast Du einen klaren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung durch Warten, da die Fluggesellschaft für diese organisatorische Entscheidung selbst haftet.
23.04.2026
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