Barrierefreies Reisen und Flugrecht Artikel Titelbild Rollstuhlfahrer alleine am Flughafen mit Reisetaschen.

Barrierefreies Reisen und Flugrechte sind für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität entscheidend, um im Falle von Flugstörungen nicht sprichwörtlich auf der Strecke zu bleiben. Während eine Flugverspätung für jeden Reisenden ärgerlich ist, stellt sie Menschen mit Handicap oft vor massive logistische Probleme – von der kurzfristigen Organisation spezieller Transfer-Leistungen bis hin zur Suche nach einem garantiert barrierefreien Hotelzimmer für die Nacht.

Doch genau hier greift der Gesetzgeber ein: Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht für betroffene Personen nicht nur eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € vor, sondern verpflichtet Airlines auch zu einer bevorzugten und erweiterten Betreuung. Wer seine Ansprüche kennt und die richtigen Nachweise erbringt, stellt sicher, dass die Airline ihrer besonderen Fürsorgepflicht nachkommt und entstandene Unannehmlichkeiten fair ausgeglichen werden.

Mann im Rollstuhl in heller Flughafenhalle.

Besondere Fürsorgepflicht: Was dir bei Verspätung zusteht

Wenn der Flugplan ins Wanken gerät, haben Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM) laut EU-Recht einen gesetzlichen Anspruch auf vorrangige Betreuung. Das bedeutet, dass die Airline nicht nur für Verpflegung sorgen muss, sondern sicherstellen muss, dass die gesamte Reisekette barrierefrei bleibt.

  • Nahtlose Assistenz: Die Hilfeleistung am Flughafen (z. B. Begleitung durch den Sicherheitsbereich oder das Boarding) muss auch bei Verspätungen lückenlos garantiert werden. Die Airline ist verantwortlich dafür, den Assistenzdienst über neue Abflugzeiten zu informieren.
  • Barrierefreie Unterkunft: Falls eine Übernachtung notwendig wird, reicht ein Standard-Hotelzimmer nicht aus. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, eine behindertengerechte Unterkunft bereitzustellen und den barrierefreien Transport dorthin (z. B. durch ein Rollstuhl-Taxi) zu organisieren.
  • Begleitpersonen: Werden Sie von einer Person begleitet, hat auch diese Anspruch auf die gleichen Betreuungsleistungen und muss vorrangig mit Ihnen gemeinsam umgebucht werden.

Passengers friend: Dein Partner für barrierefreie Entschädigung

Gerade wenn die Mobilität eingeschränkt ist, sollte man seine kostbare Energie nicht in langwierige Telefonate mit komplizierten Kundenservice-Hotlines investieren. Wir von Passengers friend unterstützen dich dabei, dein Recht ohne bürokratische Barrieren durchzusetzen. Das Expertenteam prüft deinen Fall individuell und übernimmt die komplette, oft mühsame Kommunikation mit der Airline für dich. Da der Service rein auf Erfolgsbasis arbeitet, trägst du keinerlei finanzielles Risiko. Du kannst dich darauf verlassen, dass deine Ansprüche professionell geltend gemacht werden, während du dich bereits entspannt auf dein nächstes Reiseziel konzentrierst.

Rollstuhl im Flugzeug

Beschädigte Mobilitätshilfen: Wenn der Rollstuhl leidet

Ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe ist für Betroffene kein gewöhnliches Gepäckstück, sondern ein essenzieller Teil ihrer Unabhängigkeit. Wenn diese Ausrüstung beim Transport beschädigt wird oder verloren geht, ist das weit mehr als ein materieller Verlust.

  • Haftung ohne Limit: Normalerweise ist die Haftung der Airlines für Gepäckschäden durch das Montrealer Übereinkommen gedeckelt. Bei Mobilitätshilfen greifen jedoch oft strengere Regeln: Die Airline haftet in der Regel für den vollen Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten, sofern der Schaden rechtzeitig gemeldet wurde.
  • Der Sofort-Check: Verlasse den Flughafen niemals, ohne einen Schaden direkt am „Lost & Found“-Schalter zu melden. Bestehe auf den sogenannten PIR-Bericht (Property Irregularity Report). Ohne dieses Dokument ist es später fast unmöglich, den Schaden der Airline zuzurechnen.
  • Ersatz für den Übergang: Die Fluggesellschaft muss zudem dafür sorgen, dass du für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung gestellt bekommst.

Das „Boarding-Dilemma“: Wenn dir der Mitflug verweigert wird

Es ist der Albtraum jeder Reise: Man steht pünktlich am Gate, doch die Airline verweigert die Mitnahme. Häufig werden „Sicherheitsgründe“ vorgeschoben – etwa wegen der Beschaffenheit einer Rollstuhlbatterie oder angeblich fehlender Kapazitäten für die Assistenz. Doch Vorsicht: Eine Nichtbeförderung aufgrund eingeschränkter Mobilität ist rechtlich nur in extremen Ausnahmefällen zulässig.

Solange du deinen Hilfebedarf mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet hast, darf die Airline dich nicht einfach stehen lassen. Geschieht dies dennoch, hast du nicht nur Anspruch auf eine alternative Beförderung, sondern in der Regel auch auf eine sofortige Entschädigung wegen Nichtbeförderung. Lass dir die Verweigerung unbedingt schriftlich geben und hake nach, welcher konkrete Sicherheitsaspekt gegen deinen Mitflug spricht.

Rollstuhlfahrer mit Begleitperson vor Flughafeneingang.

Rechte bei der Landung: Wenn der Service am Zielort versagt

Die Fürsorgepflicht der Airline endet nicht mit dem Aufsetzen der Räder auf der Landebahn. Ein häufig unterschätztes Problem ist die Wartezeit nach der Landung: Während alle anderen Passagiere das Flugzeug verlassen, bleiben Reisende mit Mobilitätseinschränkungen oft im Unklaren darüber, wann der Abholdienst erscheint.

Es ist festgelegt, dass die Assistenz am Zielflughafen zeitnah erfolgen muss. Wartezeiten von über 30 Minuten, in denen du ohne Informationen im Flugzeug verweilst, sind oft unzumutbar. Sollte der Service am Zielort komplett versagen oder dein bereitgestellter Rollstuhl nicht am Gate, sondern erst am Gepäckband auftauchen (obwohl anders vereinbart), dokumentiere diese Verzögerungen genau. Diese Informationen sind essenziell, um später nachzuweisen, dass die Airline ihrer gesetzlichen Dienstleistungspflicht nicht nachgekommen ist.

Begleitpersonen und unvorhergesehene Zusatzkosten: Wer zahlt die Rechnung?

Ein oft übersehener Punkt bei Flugstörungen ist die Situation von Begleitpersonen. Wenn du aufgrund deiner Mobilitätseinschränkung auf eine Begleitung angewiesen bist, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, alles zu unternehmen, damit ihr gemeinsam reisen könnt. Im Falle einer Verspätung oder Umbuchung müssen die Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel) für beide Personen übernommen werden.

Zudem entstehen bei Barrierefreiem Reisen oft unvorhergesehene Zusatzkosten, die über die übliche Entschädigungspauschale hinausgehen. Beispiele hierfür sind:

  • Zusätzliche medizinische Versorgung oder Medikamente, die aufgrund der Verspätung notwendig werden.
  • Spezielle Transportkosten, falls das von der Airline gestellte Hotel-Shuttle nicht rollstuhlgerecht ist und du selbst ein Spezial-Taxi rufen musst.
  • Kosten für die Miete eines Ersatzrollstuhls am Zielort, falls dein eigenes Modell beschädigt wurde.

Wichtig: Bewahre jede einzelne Quittung akribisch auf! Diese Kosten gelten als „verzugsbedingter Schaden“ und müssen von der Airline zusätzlich zur eigentlichen Entschädigungssumme erstattet werden.


Fazit: Barrierefreies Reisen und Flugrechte ohne Stress durchsetzen

Barrierefreies Reisen und Flugrechte dürfen keine bloße Theorie bleiben, wenn es am Flughafen zu Problemen kommt. Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Du hast nicht nur Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €, sondern auf eine Behandlung, die deine individuellen Bedürfnisse und deine Würde respektiert.

Lass dich nicht durch komplizierte Prozesse oder mangelnde Kommunikation der Airlines entmutigen. Indem du Beweise vor Ort sicherst, den PIR-Bericht bei Schäden einforderst und einen erfahrenen Partner wie Passengers friend an deiner Seite hast, stellst du sicher, dass dein Recht auf Mobilität gewahrt bleibt. So verwandelst du den Ärger am Terminal ohne eigenen Aufwand in eine faire Entschädigung.