Hammer Gericht Gerechtigkeit

Bonusmeilen sind eine großartige Möglichkeit für Reisende, günstiger oder sogar komplett kostenlos zu reisen und zu fliegen. Doch was passiert, wenn ein gebuchter Flug storniert wird? Gehen die Bonusmeilen unwiederbringlich verloren? In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Reiserücktrittskostenversicherung für den Verlust der Bonusmeilen aufkommt.

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Reisende, die einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das Urteil stärkt somit die Rechte der Verbraucher im Streit mit der Rücktrittskostenversicherung und sorgt für mehr Klarheit in diesem Bereich. In diesem Magazinartikel werden wir uns genauer mit dem Urteil des BGH und den Hintergründen dazu beschäftigen.

Gerechtigkeit Hammer Gericht

Was ist passiert?

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Flüge in die USA und zurück gebucht und diese mit Bonusmeilen aus einem Programm der Fluggesellschaft bezahlt. Jedoch musste der Kläger die Reise aufgrund einer Erkrankung stornieren. Die Bedingungen der Fluggesellschaft besagen, dass die eingesetzten Bonusmeilen nicht wieder gutgeschrieben werden. Der Kläger wandte sich daraufhin an die Familien-Reiserücktritts-Versicherung, die von seiner Frau abgeschlossen worden war. Diese Versicherung deckte unter anderem Stornokosten bei Nichtantritt der Reise bis zu 80 Prozent des Reisepreises ab.

Doch das Landgericht Wuppertal wies die Klage des Klägers in erster Instanz zurück. Die Richter argumentierten, dass Bonusmeilen nicht handelbar seien und es somit keinen Markt gebe, auf dem sie gekauft oder verkauft werden könnten. Eine „nicht geldwerte Gegenleistung für einen Flug“ sei demnach nicht über einen Reiserücktritt handelbar. Mehr zu dem Thema „Flugmeilen und wie sie funktionieren“ findest Du in diesem Artikel.

Die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal stieß bei vielen Experten und Verbraucherschützern auf Kritik. Denn schließlich haben Bonusmeilen einen realen Wert und sind ein wichtiger Bestandteil von Kundenbindungsprogrammen der Fluggesellschaften. Es kann daher als ungerecht empfunden werden, dass der Kläger seine Bonusmeilen verliert, obwohl er sie zuvor als Zahlungsmittel eingesetzt hatte und somit bereits dafür „bezahlt“ hatte.

Bundesgerichtshof Karlsruhe

Reiserücktrittversicherung deckt den Verlust von Bonusmeilen ab

Nachdem das Landgericht Wuppertal die Klage des Klägers abgewiesen hatte, sah dieser sich gezwungen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. In diesem Fall kam es darauf an, ob Bonusmeilen als Stornokosten bei Nichtantritt einer Reise versichert sind. Der BGH kam zu einem anderen Ergebnis als das Landgericht. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung schützt vor Kosten bei Reiseabsage wegen Krankheit. Der BGH betonte dies in seinem Urteil.

Die Richter des BGH hoben hervor, dass Bonusmeilen in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen seien, obwohl sie nicht handelbar sind. Bonusmeilen haben trotzdem einen Wert und der Kläger hatte sie als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Bonusprogramms eingesetzt. Folglich steht ihm auch eine Entschädigung zu, wenn er eine gebuchte Reise aufgrund von Krankheit nicht antreten kann.

Darüber hinaus betonte der BGH, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel in den Versicherungsbedingungen so verstehen würde, dass unter den zu entschädigenden Rücktrittskosten auch die von ihm vertraglich geschuldete Gegenleistung anzusehen sei. Mit anderen Worten: Wenn der Kläger bei Nichtantritt der Reise die Bonusmeilen nicht zurückerhalten kann, muss die Versicherung diese Gegenleistung dennoch als Stornokosten abdecken.

Das Urteil des BGH stellt somit klar, dass Bonusmeilen bei einer gebuchten Reise auch unter den Begriff „Rücktrittskosten“ fallen und somit durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgesichert sind. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall für ähnliche Fälle in Zukunft und gibt Versicherungsnehmern mehr Sicherheit bei der Buchung von Reisen.


Fazit

Das Urteil des BGH stärkt die Rechte der Verbraucher. Diese können nun bei einer Stornierung von Flügen mit Bonusmeilen mit einer Entschädigung von ihrer Reiserücktrittsversicherung rechnen. Bonusmeilen sind ein wertvolles Gut für Reisende und sollten bei einer gebuchten Reise als Gegenleistung für den Flug betrachtet werden. Das Urteil des BGH hat somit für mehr Klarheit in diesem Bereich gesorgt.

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Weiterführende Links

https://magazin.passengersfriend.com/wie-funktionieren-flugmeilen

https://www.verivox.de/kreditkarte/flugmeilen-bonusmeilen/

https://www.finanztip.de/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung/