Hammer Gericht Gerechtigkeit

Du kennst vielleicht die Situation: Du stehst am Flughafen, die Vorfreude auf Deinen Flug steigt und dann die Durchsage: Flugausfall. Ein Ärgernis, das jeden Reisenden treffen kann. Doch was bedeutet das für Dich und Deine Rechte als Fluggast? Der Bundesgerichtshof hat ein neues Urteil gefällt, das Deine Position bei Flugausfällen gegenüber Fluggesellschaften deutlich stärkt.

In diesem Artikel erfährst Du, wie durch dieses Urteil Dein Anspruch auf schnelle Ersatzbeförderung bei Annullierungen untermauert wird. Wir erklären Dir, welche Maßnahmen Airlines jetzt treffen müssen und welche Rechte Du hast, um Deine Reisepläne mit minimalen Unannehmlichkeiten fortzusetzen.

Annullierung, PF Grafik

Das Urteil im Detail

Am 11. Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei annullierten Flügen die Fluggesellschaften den betroffenen Passagieren die frühestmögliche Ersatzbeförderung anbieten müssen. Das bedeutet konkret: Airlines sind nicht nur dazu verpflichtet, Alternativflüge mit ihrer eigenen Flotte bereitzustellen, sondern müssen auch mögliche Direktverbindungen oder Umsteigeverbindungen mit anderen Fluggesellschaften aktiv suchen und anbieten.

Diese Entscheidung des BGH sorgt dafür, dass Passagiere nicht länger auf die nächstverfügbaren Flüge der eigenen Airline warten müssen, wenn es schnellere Optionen mit anderen Anbietern gibt. Die Fluggesellschaften müssen nun alle verfügbaren Alternativen prüfen und dürfen nicht vorrangig ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen.

Für Fluggäste bedeutet das mehr Flexibilität und eine bessere Chance, zeitnah an ihr Ziel zu kommen. Das Urteil nimmt Airlines in die Pflicht, proaktiv zu handeln und die bestmöglichen Lösungen im Sinne der Reisenden zu finden. Dadurch wird die Kundenzufriedenheit in den Fokus gerückt und die Rechte der Passagiere bei Flugausfällen gestärkt.

Flugzeug im Regen am Boden

Hintergrund des Urteils

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fußt auf den Klagen, die von einem Fluggastportal im Zusammenhang mit zwei spezifischen Flugausfällen eingereicht wurden. Dabei ging es um die Frage, inwieweit Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, ihren Passagieren bei Annullierungen, die durch außergewöhnliche Umstände bedingt sind, eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zu ermöglichen.

Im ersten Fall aus dem Jahr 2018 sollte ein Flug mit Lufthansa von Newark nach München gehen. Dieser wurde jedoch wegen eines sogenannten Bomben-Zyklons an der Ostküste der USA annulliert. Die Passagiere mussten daraufhin 98 Stunden auf die nächstmögliche Beförderung warten, bis sie schließlich in München landeten.

Zwei Jahre später traf es Passagiere von Icelandair auf dem Flug von Reykjavik nach München. Ein Blizzard auf Island führte zur Annullierung des Flugs, und die Passagiere erreichten ihr Ziel mit einer Verspätung von zwei Tagen.

Diese Vorfälle führten zu Rechtsstreitigkeiten, in deren Verlauf das Landgericht Landshut zunächst entschieden hatte, dass die Fluggesellschaften aufgrund der außergewöhnlichen Umstände von Entschädigungsansprüchen befreit seien. Das Landgericht Landshut hatte zudem ursprünglich entschieden, dass die Verpflichtung der Fluggesellschaften, sich um eine Ersatzbeförderung zu kümmern, nur innerhalb der ersten drei Stunden nach der angesetzten Abflugzeit bestünde. Nach Ablauf dieser Zeitfensters argumentierte das Gericht, sei es nicht mehr zumutbar, von den Airlines zu erwarten, weiterhin aktiv die frühestmögliche Ersatzbeförderung zu suchen und zu organisieren. Diese Entscheidung wurde allerdings mit den Revisionen am BGH angefochten. Der BGH korrigierte die Vorinstanz und stellte klar, dass auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Verantwortung der Airlines nicht aufgehoben ist, die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten.

EU-Fluggastrechte

BGH konkretisiert Verpflichtungen der Airlines bei Flugausfällen

Das BGH-Urteil präzisiert somit die Anforderungen an Fluggesellschaften: Unabhängig von der Ursache der Annullierung müssen sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Passagieren schnellstmöglich eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu bieten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Passagierschutzes auch in Fällen, in denen die Airlines die Annullierung nicht hätten verhindern können.

Außerdem stellte der BGH klar, dass es nicht genügt, wenn die Fluggesellschaften nach Ablauf von drei Stunden, dann nämlich, wenn den Passagierinnen und Passagieren eine Entschädigung laut EU-Recht (Fluggastrechte-Verordnung 261/200) zusteht, sich nicht mehr um eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung bemühen. Die Verpflichtung, die bestmögliche und frühestmögliche Beförderungsalternative zu finden, besteht unabhängig von der Entschädigungszahlung fort.


Fazit: Mehr Sicherheit und Komfort für Reisende bei Flugannullierungen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Fluggästen erheblich und sorgt für mehr Sicherheit und Komfort bei Flugannullierungen. Mit der klaren Anforderung an Airlines, die frühestmögliche Ersatzbeförderung bei Annullierungen zu gewährleisten, müssen sich Passagiere nicht mehr ausschließlich auf die nächstmöglichen Flüge ihrer gebuchten Airline beschränken. Diese Neuregelung bedeutet für Reisende, dass sie bei Flugausfällen weniger Zeit verlieren und schneller an ihr Ziel gelangen können.

Die Entscheidung des BGH trägt zu einer wesentlich kundenorientierteren Ausrichtung der Fluggesellschaften bei und setzt einen neuen Standard im Umgang mit Flugannullierungen. Als Fluggast solltest Du Dich daher immer über Deine Rechte im Klaren sein und im Falle einer Annullierung von der Airline die frühestmögliche Ersatzbeförderung einfordern.

Die Entschädigungsregelungen nach EU-Recht bleiben hiervon unberührt und bieten weiterhin finanziellen Ausgleich bei Verspätungen über drei Stunden. Doch viel wichtiger ist: Mit der jetzigen Rechtsprechung kannst Du erwarten, dass Deine Zeit und Deine Reisepläne von den Fluggesellschaften ernst genommen werden – ein Gewinn für alle Flugreisenden.

Gibt es Probleme bei Deiner nächsten Flugreise? Dann wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen.

Weiterführende Links

https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/darum-bekommen-airlines-ihre-probleme-nicht-in-den-griff-384274

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fliegen-und-wetter-wie-sicher-sind-flugzeuge-bei-extremwetter.bbdfde6c-60e8-406f-8474-b2d96357ac81.html