
Plötzlich krank vor der Reise – und der gebuchte Flug rückt immer näher. Viele Reisende fragen sich in dieser Situation: Kann ich meinen Flug wegen Krankheit stornieren und bekomme ich mein Geld zurück? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, denn rechtlich gibt es Unterschiede zwischen Pauschalreisen, Linien- oder Billigflügen. Klar ist aber: Ganz leer ausgehen müssen Betroffene oft nicht.
In diesem Artikel erklären wir, welche Ansprüche bestehen, welche Kosten erstattet werden können und wie Du Deine Rechte bei einer krankheitsbedingten Flugstornierung am besten durchsetzt.

Flug wegen Krankheit stornieren: Was das Gesetz sagt
Wenn du krank wirst und deinen Flug nicht antreten kannst, bedeutet das leider nicht automatisch, dass du den vollen Ticketpreis zurückbekommst. Rein rechtlich bist du selbst der Grund dafür, dass du die Beförderungsleistung nicht nutzen kannst. Deshalb sind Fluggesellschaften nach der aktuellen Rechtsprechung nicht verpflichtet, den reinen Flugpreis zu erstatten.
Ganz leer gehst du aber trotzdem nicht aus: Nach deutschem und europäischem Recht müssen Airlines dir Steuern, Flughafengebühren und andere Abgaben, die sie für deinen Flug an den Staat oder den Flughafen abführen würden, in jedem Fall zurückzahlen, wenn du den Flug nicht antrittst. Diese Kosten entstehen der Airline nicht, wenn du nicht fliegst – deshalb darf sie sie auch nicht behalten.
Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 20.03.2018, Az. X ZR 25/17) hat das bestätigt: Zwar dürfen Airlines in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Rücktritt ausschließen, aber die Erstattung der Steuern und Gebühren ist Pflicht. Je nach Ticketpreis kann hier immerhin ein dreistelliger Betrag zusammenkommen – insbesondere bei Langstreckenflügen.
Darüber hinaus ist es immer eine Frage der Kulanz der jeweiligen Fluggesellschaft: Manche Airlines bieten gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Umbuchung oder einen Gutschein an, andere bleiben hart bei ihren Regeln. Billigflieger sind hier meist strenger, während große Linienfluggesellschaften eher auf Kulanzlösungen setzen.

So unterstützt dich Passengers friend
Auch wenn eine Krankheit in der Regel keinen Anspruch auf volle Ticket-Erstattung auslöst, musst du mögliche Rückzahlungen nicht verschenken. Passengers friend prüft für dich, welche Teile deines Flugpreises – zum Beispiel Steuern, Gebühren oder Zuschläge – von der Airline rechtlich erstattet werden müssen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft und setzen deine Ansprüche durch, damit du nicht auf komplizierte Formulare oder Ablehnungen reagieren musst. Mit uns an deiner Seite stellst du sicher, dass du im Krankheitsfall schnell und unkompliziert dein Geld zurückbekommst.
Welche Kosten kannst du zurückfordern?
Wenn du deinen Flug wegen Krankheit stornieren musst, unterscheidet das Gesetz klar zwischen dem Ticketpreis und den Steuern sowie Gebühren, die im Ticket enthalten sind.
- Ticketpreis (reine Beförderungskosten): Dieser Anteil ist in der Regel verloren, wenn du den Flug nicht antreten kannst. Airlines dürfen laut BGH-Urteil den Rücktritt ausschließen und müssen den Flugpreis nicht erstatten. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn die Airline besonders kulant ist oder du ein flexibles Ticket gebucht hast – kannst du mit einer Rückzahlung oder Umbuchung rechnen.
- Steuern und Gebühren: Dieser Teil muss dir in jedem Fall erstattet werden, da er der Airline nur entsteht, wenn du tatsächlich fliegst. Dazu gehören z. B. die Luftverkehrssteuer, Sicherheitsgebühren oder Flughafengebühren. Je nach Flug kann das ein erheblicher Betrag sein, oft zwischen 30 und 150 Euro, bei Langstreckenflügen auch deutlich mehr.
- Zusatzleistungen: Für bezahltes Zusatzgepäck, Sitzplatzreservierungen oder Bordservices hängt es von den AGB der Airline ab, ob du bei Nichtantritt Geld zurückbekommst. Hier lohnt es sich, genau nachzuhaken.
Gerade bei Billigairlines ist der Anteil der Steuern und Gebühren im Ticketpreis zwar geringer, aber auch dort summiert sich eine Rückforderung schnell. Deshalb solltest du deine Airline in jedem Fall schriftlich um die Rückerstattung bitten – selbst wenn du davon ausgehst, dass „nichts mehr zu holen ist“.

Reiserücktrittsversicherung – wann sie greift
Wenn du wegen Krankheit nicht reisen kannst, ist die Reiserücktrittsversicherung oft der wichtigste Rettungsanker. Sie übernimmt die Stornokosten, die anfallen, wenn du deine Reise kurzfristig absagen musst. Damit bekommst du im Idealfall nicht nur die Steuern und Gebühren zurück, sondern auch den vollen Ticketpreis, den die Airline sonst einbehalten würde.
Damit die Versicherung zahlt, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Erkrankung muss unerwartet und nachweisbar sein – ein ärztliches Attest ist Pflicht.
- Chronische Krankheiten oder Beschwerden, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, sind oft ausgeschlossen.
- Auch bei schweren Ereignissen wie Unfall, Tod eines nahen Angehörigen oder Schwangerschaft greifen die meisten Policen.
Wichtig ist, dass du die Reiserücktrittsversicherung vor Antritt der Reise abgeschlossen hast. Viele Anbieter koppeln sie direkt an die Flugbuchung oder bieten Jahresverträge an, die für alle Reisen gelten. Lies dir unbedingt die Versicherungsbedingungen genau durch – manche günstigen Policen decken nur Pauschalreisen ab, nicht aber einzelne Flugtickets.
Eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein: Sie greift, wenn du zwar starten konntest, den Urlaub aber wegen Krankheit abbrechen musst und dadurch zusätzliche Kosten für Umbuchungen oder verpasste Rückflüge entstehen.
Sonderfälle & Kulanzregelungen bei Airlines
Auch wenn du rechtlich gesehen keinen Anspruch auf die volle Erstattung des Ticketpreises hast, zeigen sich manche Airlines in Krankheitsfällen kulant. Vor allem, wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, sind oft folgende Lösungen möglich:
- Umbuchung auf ein späteres Datum: Einige Fluggesellschaften erlauben dir, den Flug gegen eine Umbuchungsgebühr auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Gutscheine statt Rückzahlung: Gerade Billigairlines wie Wizz Air bieten häufig Reiseguthaben („Credits“) an, die du für einen neuen Flug einlösen kannst. Zwar bekommst du kein Geld zurück, aber zumindest geht der gezahlte Betrag nicht komplett verloren.
- Teilweise Erstattung: In Einzelfällen zahlen Airlines freiwillig einen Teil des Ticketpreises zurück – vor allem, wenn sie die Plätze kurzfristig weiterverkaufen können.
- Kulanz für Vielflieger: Wer bei einer Airline einen Vielfliegerstatus hat, hat oft bessere Chancen auf Entgegenkommen, da Airlines ihre Stammkunden nicht verärgern wollen.
Hier lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben: Eine höfliche, aber bestimmte Anfrage zusammen mit einer ärztlichen Bestätigung erhöht deine Chancen auf eine Lösung deutlich. Auch wenn Billigflieger meist streng sind, gibt es bei großen Liniengesellschaften häufiger Kulanzlösungen – gerade bei Langstreckenflügen.
Fazit: Das solltest du bei Krankheit und Flugstornierung beachten
Wenn du wegen Krankheit nicht fliegen kannst, bekommst du den reinen Ticketpreis in der Regel nicht zurück. Sicher erstatten muss dir die Airline jedoch immer die Steuern und Gebühren, die im Ticket enthalten sind. Mit einem ärztlichen Attest kannst du zusätzlich auf Kulanz hoffen – etwa auf Umbuchung, Gutscheine oder eine Teilrückzahlung. Am besten bist du abgesichert, wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, die auch im Krankheitsfall greift.
Mein Tipp: Fordere in jedem Fall schriftlich die Erstattung der Steuern und Gebühren an und lass dich nicht von einer ersten Ablehnung entmutigen. Und wenn du dir den Aufwand sparen möchtest, kannst du dich jederzeit an Passengers friend wenden – wir prüfen deinen Fall und helfen dir, dein Geld unkompliziert zurückzubekommen.