Häufig geben Fluggesellschaften an, dass außergewöhnliche Umstände Grund für eine Verspätung oder sogar für eine Annullierung Deines Fluges verantwortlich sind. Als Reisender ist man nun erstmal verwirrt. Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen? Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? Passengers friend hilft Dir außergewöhnliche Umstände zu erkennen, sowie zu prüfen, ob Du für Deine Reise einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € hast.
Doch zunächst klären wir, was genau außergewöhnliche Umstände sind. Kurzgesagt handelt es sich um alle einschränkenden Einwirkungen auf Deinen Flug, an welchen das Personal der Fluggesellschaft pauschal nichts Doch zunächst muss geklärt werden, welche Situationen zu außergewöhnlichen Umständen zählen. Die Fluggastrechteverordnung bietet hierfür keine einheitliche Definition. Gemeint sind jedoch Umstände, die nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen lassen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist. Vereinfach gesagt, die Fluggesellschaft hat die Verspätung oder den Flugausfall nicht zu verantworten. Im nachfolgenden Artikel zählen wir Dir die wichtigsten Situationen von außergewöhnlichen Umständen auf. Somit bist Du bestens für Deine nächste Reise informiert!
Betreuungs- und Versorgungsleistungen
Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unvorhersehbar, unvermeidlich und wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt. Die EU-Fluggastrechteverordnung räumt Fluggästen umfangreiche Rechte ein, diese reichen von Entschädigungszahlungen bis hin zu Betreuungsleistungen. Fluggesellschaften müssen bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung leisten, jedoch hast Du als Reisender Anspruch auf Betreuungs- und Versorgungsleistungen. Diese beinhalten Getränke und Mahlzeiten, kostenlose Telefonate und gegebenenfalls Hotelübernachtungen inklusive Transfer. Falls die Wartezeit über 5 Stunden beträgt, können Passagiere vom Vertrag zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. Vorsicht: Fälschlicherweise geben Fluggesellschaften „außergewöhnliche Umstände“ als Grund für einen Flugausfall oder eine Verspätung an. Lass Dich davon nicht täuschen! Gemeinsam mit uns prüfen wir Deinen Fall individuell und sichern Deinen Anspruch auf Entschädigung!
Außergewöhnliche Umstände
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung zählen folgende Punkte zu den außergewöhnlichen Umständen im Luftlinienverkehr:
- Schlechte Wetterbedingungen, sowie Naturkatastrophen
- Streiks (einzelfallabhängig)
- Terrorgefahr / politische Instabilität
- Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)
- Vogelschlag
Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, sodass Du bei Deiner nächsten Reise direkt weißt, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt oder nicht.
Wetterbedingungen
Für schlechtes Wetter kann niemand verantwortlich gemacht werden, auch nicht die Airline mit denen Du Deine geplante Reise durchführen wolltest. Extreme Wetterbedingungen, wie kräftige Schneefälle oder ungewöhnlich starke Winde, können den Flugverkehr durchaus lahmlegen und die Airlines müssen in erster Linie die Sicherheit aller Passagiere gewährleisten. Aus diesem Grund ist in solchen Fällen aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig, Flüge zu annullieren oder auf einen späteren, sicheren Zeitpunkt abzuwarten. In vielen Fällen verweist die Airline schnell auf schlechte Wetterbedingungen, um sich den Entschädigungszahlungen zu entziehen. Ein Anzeichen dafür, dass die Verspätung oder auch die Annullierung nicht wetterbedingt aufgetreten ist, ist, wenn andere Flüge an diesem Tag planmäßig stattfinden konnten. Du bist Dir unsicher? Wir prüfen Deinen Flug und werden für Dich in Erfahrung bringen, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € hast!
Doch wie gefährlich ist es eigentlich, bei schlechtem Wetter zu fliegen? In unserem Artikel „Fliegen bei schlechtem Wetter und Gewitter – Ist das gefährlich?“ erfährst Du, wie Flugzeuge für solche Bedingungen gerüstet sind und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Im Falle einer Naturkatastrophe, wie beispielsweise einer Aschewolke oder einem Erdbeben ist der Fall eindeutig. Hierbei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die weder von der Airline herbeigeführt noch beeinflusst werden können. Solche Katastrophen sind unvorhersehbar, aus diesen Gründen, hast Du in solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Große Naturkatastrophen können außerdem auch Einfluss auf den allgemeinen globalen Flugverkehr haben und verursachen nicht nur in den entsprechenden Regionen Schäden.
Streik
Von Land zu Land vertreten Gerichte unterschiedliche Ansichten darüber, ob Streiks zu außergewöhnlichen Umständen zählen oder nicht. Generell gelten diese zu solch einem Umstand, jedoch kann man das Ganze nicht verallgemeinern. Es lässt sich sagen, dass im Falle von Streiks des Flughafenpersonals, sprich Gepäckabfertigung, Sicherheitspersonal usw. die Streiks als außergewöhnlich hinzuzählen, da das Bodenpersonal nicht von der Airline beeinflusst werden kann und gemeinsam mit allen Airlines arbeitet. Sollte jedoch beispielsweise die Piloten einer Airline streiken, besteht durchaus Chancen auf eine Entschädigungszahlung, jedoch sollte hier jeder Fall speziell und einzeln verhandelt werden.
Sollte aufgrund eines Streiks Dein Flug verspätet, der annulliert worden sein und du möchtest hierfür Entschädigung bei der jeweiligen Airline geltend machen, ist dies ohne gerichtlichen Prozess in den allermeisten Fällen nicht möglich. Streiks zählen laut EU-Fluggastrechteverordnung als außergewöhnlicher Umstand, somit verweigern Airlines jede Entschädigungszahlung auf dem außergerichtlichen Wege. Passengers friend hilft Dir Deinen Fall abzuwickeln, um so Deinen Anspruch zusichern.
Vogelschlag, Terrorwarnungen und technische Defekte
Solltest Du am Gate mit Vogelschlag vertröstet werden, handelt es sich hierbei tatsächlich Solltest Du am Gate mit Vogelschlag vertröstet werden, handelt es sich hierbei tatsächlich um einen außergewöhnlichen Umstand im Flugverkehr.
Auch die seltene, aber existente Terrorwarnung fällt in diese Kategorie. In beiden Fällen heißt es abwarten und geduldig sein. Schließlich muss die Airline Dich mit allen nötigen Bedürfnissen, wie Essen, Trinken und Telefongesprächen kostenfrei versorgen.
Gerade in der kalten Jahreszeit werden Probleme mit der Enteisung als außergewöhnliche Umstände im Flugverkehr dargelegt. Da hier allerdings jede Airline, sowie in letzter Instanz der Pilot verantwortlich sind, gelten diese Zeitfresser nicht als außergewöhnlich. Das hält Fluggesellschaften nicht davon ab, Dir Dein Geld im Extremfall nicht erstatten zu wollen.
Fazit: Verspätungen, Flugausfälle etc. sind nicht immer durch außergewöhnliche Umstände verschuldet
Die Einflussnahme der Fluggesellschaften bei vorgeschobenen außergewöhnlichen Umständen ist leider sehr hoch. Daher lohnt sich ein kritisches Nachfragen unserer Meinung nach stets. Auch die Inanspruchnahme von Hotels, Transfer und Essen sind eine Selbstverständlichkeit. Wenn nichts mehr geht, kannst Du bei außergewöhnlichen Umständen im Flugverkehr vom Vertrag zurücktreten. Achtet auf die Ansagen des Personals und das Verstreichen der fünfstündigen Frist. Anderenfalls kann Dir der frühzeitige Vertragsrücktritt vor Gericht als grundlos angerechnet werden.
In jedem Fall hast Du bei außergewöhnlichen Umständen im Flugverkehr gute Chancen, wenn Du unsere obengenannten Punkte im Hinterkopf behältst. Mehr zu Deinen Fluggastrechten bei außergewöhnlichen Umständen findest Du unter: https://passengersfriend.com/fluggastrechte/aussergewoehnliche-umstaende-entschaedigung .
Gibt es Probleme bei Deinem nächsten Flug? Dann wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen.
Weiterführende Links:
https://web.de/magazine/reise/gefaehrlich-vogelschlag-flugzeug-32308050
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/erdbeben-epidemie-feuer-ihre-rechte-bei-krisen-am-urlaubsort-10380
https://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_54053350/streik-am-airport-was-tun-wenn-ihr-flug-bestreikt-wird-.html