Grafik Person weigert sich

Wenn bei Deinem Flug etwas schiefgeht, ist normalerweise die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, Dich zu entschädigen. Doch leider kommt es oft vor, dass die Airline sich weigert, für ihre Fehler einzustehen und Dir Deine zustehende Entschädigung nicht auszahlt. Keine Sorge, Du bist nicht allein! In diesem Blogbeitrag gehen wir auf Deine Rechte als Flugreisende/r ein und geben Dir einige Tipps, wie du die Entschädigung bekommst, die Dir zusteht.

Man sieht einen Flughafenaschalter mit Personen.

Finde den Grund für Deine Flugprobleme heraus!

Verspätungen und Annullierungen von Flügen sind eine große Unannehmlichkeit für Passagiere. Aber es ist wichtig zu verstehen, dass Deine Fluggesellschaft Dir bei der Ablehnung Deines Entschädigungsanspruchs einen Grund für die Flugprobleme nennen muss. Es ist gut möglich, dass die Fluggesellschaft „außergewöhnliche Umstände“ als Grund für z. B. eine Verspätung angegeben hat, die sie nicht verhindern konnte. Im Allgemeinen handelt es sich bei außergewöhnlichen Umständen um Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Dabei kann es sich um schlechtes Wetter, eine Naturkatastrophe oder sogar Probleme mit der Flugsicherung handeln. Außergewöhnliche Umstände können natürlich vorkommen. Das Problem ist aber, dass eine Fluggesellschaft manchmal außergewöhnliche Umstände als Grund angibt, obwohl sie die Verspätung oder Annullierung des Fluges selbst hätte verhindern können.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob die Fluggesellschaft das Problem hätte verhindern können, lohnt es sich, ein paar Nachforschungen anzustellen. Lasse nicht locker und frag bei der Airline nach dem Grund für die Probleme, bis Du etwas anderes als „außergewöhnliche Umstände“ als Grund zu hören bekommst. Du kannst auch in Online-Foren nachsehen und mit anderen Passagieren sprechen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Mit ein wenig Mühe solltest Du in der Lage sein, den Grund für die Verspätung oder Annullierung Deines Fluges herauszufinden.

Man sieht eine Waage mit Fragezeigen vor weißen Hintergrund.

Kenne Deine Fluggastrechte!

Flugreisen können stressig sein, besonders wenn etwas schiefgeht. Zum Glück sind in Europa Deine Fluggastrechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt. Diese Verordnung gilt sowohl für Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden, als auch für Flüge von einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.

Bevor die EU eine einheitliche Regelung für Fluggastrechte fand, waren Entschädigungs- und Betreuungsleistungen uneinheitlich oder gar nicht geregelt. Das machte es für Reisende schwierig, die Entschädigung zu bekommen, die ihnen zustand. Die niedrige Verurteilungsquote und das mangelnde Interesse der Fluggesellschaften führten dazu, dass sich die Situation nicht wesentlich verbesserte. Die EU-Fluggastrechteverordnung hat jedoch einen Anreiz für die Fluggesellschaften geschaffen, ihren Service und die Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Wenn Du also mit einem verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug konfrontiert wirst, kannst Du Dir sicher sein, dass du Anspruch auf eine Entschädigung hast. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges ab. Hier siehst Du Deine Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung in der Übersicht: /api/image/wp-content/uploads/2022/08/Leitfaden_Reisechaos_Tabelle_.pdf

In vielen Ländern außerhalb der EU gibt es keine gesetzliche Regelung der Fluggastrechte. Wenn Dein Flug verspätet ist oder annulliert wird, hast Du also möglicherweise keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Es lohnt sich jedoch, die Geschäftsbedingungen Deiner Fluggesellschaft zu prüfen, denn einige Fluggesellschaften haben eigene Regelungen zum Schutz von Fluggästen bei Problemen erlassen. Im Falle einer Annullierung können sie versuchen, Dich auf einen anderen Flug umzubuchen. Wenn Du Dir über Deine Rechte als Fluggast nicht im Klaren bist, ist es immer am besten, vor der Buchung eines Fluges nachzufragen. So kannst Du sicher sein, dass für Dich gesorgt wird, wenn etwas schiefgeht.

Passengers friend grafik

Wende Dich an Passengers friend, um Deine Rechte durchzusetzen!

Es kann eine Herausforderung sein, die Fluggesellschaft zur Zahlung Deiner Entschädigung zu bewegen. Wenn Dein Anspruch zunächst abgelehnt wird, solltest Du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Es gibt Anwälte, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben, aber diese Option kann teuer und zeitaufwendig sein. Eine bessere Möglichkeit ist die Nutzung eines Fluggastrechteportals wie Passengers friend. Passengers Friend ist ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Fluggästen zu helfen, die ihnen zustehende Entschädigung von den Fluggesellschaften zu bekommen. Für die Fluggäste entsteht kein finanzielles Risiko: Passengers friend wird erst bezahlt, wenn die Entschädigung durchgesetzt wurde!

Die Fluggesellschaften sind sogar verpflichtet, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge zu zahlen, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Wenn Du also in der Vergangenheit Probleme mit einer Fluggesellschaft hattest, ist es vielleicht noch nicht zu spät, eine Entschädigung zu beantragen. Zögere also nicht, Deinen Anspruch online zu prüfen und die Entschädigung zu bekommen, die Dir zusteht!


Fazit

Hoffentlich musst Du nie die Erfahrung machen, wie es ist, wenn sich Deine Fluggesellschaft weigert, Dir Deine rechtmäßig zustehende Entschädigung auszuzahlen. Aber falls doch, denke daran, den wahren Grund für die Flugprobleme herauszufinden! Lasse dich auf keinen Fall mit einem Gutschein o.Ä. abfrühstücken, sondern berufe Dich auf Deine Fluggastrechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Wenn Du Hilfe brauchst, Deine Rechte durchzusetzen, wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir verhelfen Dir zu Deinem Recht.

Weiterführende Links

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/haefner-reiserecht-flugausfall-flugverspaetung-erstattung-warteschlange-sicherheitscheck-100.html

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

https://www.schengenvisainfo.com/de/reiseguide/eu-flugverspaetung/