Man sieht ein weibliches Gesicht mit einem Mund-Nasen-Schutz. Es sind vergrößerte Viren zu erkennen.

Wenn Du jetzt einen Urlaub planst, musst Du mit Reiseeinschränkungen wegen der weltweiten Corona-Pandemie rechnen. Die Infektionszahlen steigen, Reisewarnungen werden ausgesprochen, Flüge eingestellt. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Deine Reise storniert wird oder Du Deine Reise nicht antreten möchtest. Wie die rechtliche Lage bei Reisestornierungen aufgrund von Corona aussieht und welche Gesetze greifen, erfährst Du in diesem Artikel.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Reisestornierungen wegen des Corona Virus und zeigen Dir auf, ob und wie Du Dein Reisegeld zurückbekommst. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Reisepreiserstattung wende Dich gerne an das Team von passengersfriend.com.

Es ist ein schwarz-weiß Foto einer Skulptur der Göttin der Gerechtigkeit zu sehen. Das Foto ist unterhalt ihres Bauches abgeschnitten.

Rechtslage bei Corona und der Stornierung von Pauschalreisen

Die Pauschalreise ist eine der beliebtesten Reiseformen der Deutschen und beschreibt das gemeinsame Buchen von mehreren Reiseleistungen (§ 651a BGB) wie z. B. Flug und Hotel bei einem einzigen Reiseveranstalter oder Reisevermittler. Dazu gehören zum Beispiel Kreuzfahrten. Im Gegensatz zu Individualreisenden haben Kunden von Pauschalreisen weitgehende Reiserechte. So gibt es seit 2018 das vereinheitliche EU-Pauschalreiserecht.

Reisestornierung durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter Deiner Pauschalreise kann zwei Gründe haben, Deine Reise zu stornieren. Im ersten Fall kann er die Reise vor Reisebeginn absagen, wenn diese aufgrund von Reiseeinschränkungen wie z. B. Reisewarnungen oder Einreiseverboten nicht durchführbar ist. Zudem kann er die Reise absagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In beiden Fällen muss der Reiseveranstalter die Reisenden unverzüglich über die Absage der Reise informieren.

Da in beiden Fällen der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktritt, verliert er gemäß § 651h Abs. 4 S. 2 BGB seinen Anspruch auf den Reisepreis. Er muss den Kunden den bereits bezahlten Reisepreis oder die geleisteten Anzahlungen komplett zurückzahlen.

Man erkennt einen Globus, der einen Mundschutz trägt.

Reisestornierunug durch den Kunden wegen Corona

Es ist gut nachvollziehbar, wenn Du Deine Reise aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen stornieren möchtest. Die Sicherheitslage im Reiseland kann unklar sein, die Bundesregierung warnt seit dem 17.03.2020 vor „nicht-notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland“.

Ob Du Dein Reisegeld im Falle von Reisestornierungen wegen Corona vom Veranstalter erstattet bekommst, hängt allerdings davon ab, ob am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Nur dann kannst Du Deine Pauschalreise nach § 651h Abs. 3 BGB kostenlos stornieren und die Erstattung des Reisepreises vom Veranstalter verlangen. Liegt dieser Grund nicht vor und es wird vorschnell oder grundlos storniert, kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung oder Stornogebühren anrechnen.

Ein außergewöhnlicher Grund für die kostenlose Stornierung einer Pauschalreise kann z. B. das Vorliegen einer Reisewarnung sein. Ob eine Reisewarnung aufgrund der Corona-Lage im Reiseziel vorliegt, ist online auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.

Spricht das Auswärtige Amt für den Zeitraum Deiner Reise keine Reisewarnung aus, ist die Rechtslage nicht so einfach. Du hast zwar die Möglichkeit von der Reise kostenlos zurückzutreten, wenn am Reiseziel außergewöhnliche Umstände vorliegen, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB), doch ist die Definition der Umstände vage und undurchsichtig. Ob ein kostenloser Rücktritt von einer Pauschalreise ohne das Vorliegen einer Reisewarnung möglich ist, ist vom Einzelfall abhängig. Gerichte entschieden für den Reisenden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus im Zeitpunkt des Rücktritts vorlag (Urteil vom 11.08.2020, Amtsgericht Frankfurt).

Erstattungspflicht des Reiseveranstalters

Wenn ein Grund zur Erstattung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter vorliegt, hat dieser eine Frist von 14 Tagen zur Rückerstattung des Reisepreises (§ 651h Abs. 5 BGB). Diese Frist ist zwingend und darf nicht zum Nachteil des Kunden verlängert werden.

Oft kommt es vor, dass der Reiseveranstalter bei der Absage einer Reise auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände verweist und nicht zahlen will. Aber gerade in diesem Fall ist er zahlungspflichtig und darf eine Rückzahlung nicht verweigern. Er darf Dich außerdem nicht auf Deine Reiserücktrittsversicherung verweisen und von Dir keine Stornogebühren oder Entschädigungen verlangen.

Wenn Dir als Entschädigung lediglich ein Gutschein oder eine Umbuchen vom Reiseveranstalter vorgeschlagen wird, nimm diese nicht an! Hiermit wird die Erstattung des Reisepreises umgangen. Du hast Anspruch auf die Erstattung des vollen Reisepreises innerhalb von 14 Tagen. Gibt es Probleme bei der Reisepreiserstattung von Deiner Pauschalreise, wende Dich an das Team von passengersfriend.com. Wir helfen Dir weiter, sodass Du Dein Geld zurückbekommst!

Eine Europakarte ist zu sehen. Darauf liegt eine Spritze und eine Mundschutz.

Reisestornierungen wegen Corona bei Individualreisen

Wie schon zu Beginn des Artikels erwähnt, bist Du als Individualreisender leider weniger gut geschützt als Pauschalreisende. Trotzdem solltest Du nicht einfach Dein Hotel und Flug stornieren und auf Deinen Kosten sitzenbleiben. Auch als Individualreisender gibt es Möglichkeiten, eine Erstattung der Reisekosten aufgrund der Corona-Pandemie zu erhalten.

Bei innerdeutschen Reisen ist die Rechtslage ziemlich eindeutig. Seit dem 2.11.2020 gilt ein bundesweites Übernachtungsverbot für Touristen. Zudem ist in Pandemie Brennpunkten der Bewegungsradius der Bewohner auf 15 Kilometer beschränkt, sodass Reisen unterbunden werden. Hast Du nun vor dem Übernachtungsverbot z.B. eine Ferienwohnung gebucht, bekommst Du Dein Geld ohne Stornierungsgebühren zurück. Der Vermieter darf die Wohnung nicht vermieten und kann dadurch seine Leistung nicht erbringen.

Hast Du eine Reise im Ausland geplant und in diesem Kontext bereits z. B. eine Ferienwohnung gemietet, ist die Rechtslage zu Reisestornierungen aufgrund von Corona und Rückerstattung von Reisekosten schwieriger. Es gelten nämlich die Reiseregelungen des jeweiligen Landes, an die sich der Vermieter Deiner Ferienwohnung und Du halten müssen. So musst Du Dich gut mit dem Reiserecht des jeweiligen Reiselandes auskennen, um Deine möglichen Ansprüche durchzusetzen. Häufig bist Du auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Sprich vor der Stornierung mit dem Anbieter im Reiseland. Sei auch einem Kompromiss wie einem Gutschein nicht abgeneigt.

Reisestornierung von Flügen wegen Corona

Interessant ist die Rechtslage, wenn Du lediglich einen Flug gebucht hast. Wenn erhebliche Einreisebeschränkungen wie Einreisesperren für Dein Zielland bestehen, wird der Flug mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die zuständige Airline annulliert. Du bekommst Dein Geld innerhalb von 7 Tagen wieder oder darfst kostenlos umbuchen (Art. 8 Fluggastrechteverordnung). Ist Dein Flug nicht durch die Airline annulliert und findet statt, musst Du zur Stornierung des Tickets Gebühren zahlen. Wird Dein Flug im Nachhinein nach Deiner Stornierung gestrichen, hast Du Ansprüche auf eine volle Erstattung des Ticketpreises. Häufig erstatten Airlines diese Kosten nicht freiwillig. Um Deine Fluggastrechte durchzusetzen, wende Dich an passengersfriend.com. Wir helfen Dir, Deine Ansprüche zu prüfen und wahrzunehmen.


Fazit

Reisen in Zeiten einer weltweiten Pandemie ist schwierig und mit einigen Unsicherheiten verbunden. Wenn Du Deine Reise stornieren möchtest, ist es wichtig, ob Du eine Pauschalreise gebucht hast und Deine Reise individuell zusammengestellt hast. Pauschalreisende haben mehr Rechte und Sicherheiten als Individualreisende.

Ob Du Ansprüche auf eine Entschädigung hast, ist oft abhängig davon, ob am Reiseziel außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Reise erheblich einschränken. Eine weitreichende Krankheit, wie das Corona-Virus, zählt in den meisten Fällen dazu.

Um Deine Reiserechte durchzusetzen, wende Dich an das Team von passengersfriend.com! Wir helfen Dir bei allen möglichen Problemen rund um das Thema Fliegen und Reisen.

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