Man sieht die leeren Sitzplätze eines Flughafenterminals. Mehrere Sitze sind aufgrund der Corona-Pandemie gesperrt.

Die Sommerzeit ist da und jeder freut sich auf die Urlaubsplanung oder ist bereits in Urlaubsstimmung. Viele europäische Länder kündigten im Juli an, dass sie die die Corona Regeln schrittweise lockern werden. Urlaubspläne könnten sich nun also umsetzen lassen.

Doch während die Anzahl der Impfungen landesweit weiter steigt, nimmt auch die Zahl der bestätigten Fälle langsam wieder zu. Dies gilt insbesondere Für die Infektionen mit der Delta-Variante. Bei der Planung des Urlaubs macht man sich also natürlich Sorgen, ob sich durch die Delta-Variante in einigen Ländern die Einreisebestimmungen ändern oder gar die Urlaubsplanung beeinträchtigt wird.

Um Deinen Sommerurlaub sorgenfreier zu gestalten, erfährst Du in diesem Artikel, wie die aktuelle Verbreitung der Delta-Variante in Europa aussieht, welche Urlaubsziele nun als Virusvariantengebiet eingestuft sind und welche Änderungen an den Einreisebestimmungen in diesen Gebieten vorgenommen wurden. Mit unseren aktuellen Informationen steht einem sorgenfreien Sommerurlaub nichts mehr im Wege!

Man sieht ein Symbol mit den Worten Delta-Variante und Virus

Wo macht die Delta-Variante jetzt Probleme?

Laut RKI-Bericht sind derzeit keine Länder in Europa als Virusvariantengebiet eingestuft, jedoch werden Reisende in Großbritannien, Portugal, Spanien, Russland, Niederlande und Zypern zu besonderer Vorsicht gemahnt. (Stand: 23. Juli, 2021)

Besucher und Bürger, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen, sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie sich einer Quarantäne unterziehen müssen, wenn sie keinen vollständigen Impfpass oder ein Genesungsnachweis haben. Sie können jedoch am fünften Tag der Quarantäne einen PCR-Test durchführen. Wenn das Ergebnis negativ ist, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Weitere Informationen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Man sieht die Landschaft von Prag mit der St. Nikolaus-Kirche

Tschechien

Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet.

Deutschland ist derzeit in der grünen Kategorie. Ab dem 9. Juli 2021 ist für die Einreise aus Ländern der grünen Kategorie eine Einreiseerklärung sowie der Nachweis einer negativen Untersuchung, Impfung oder Genesung erforderlich. Alternativ kann innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise ein PCR- oder Antigentest durchgeführt werden; bis zum Vorliegen der Testergebnisse muss jedoch eine Quarantäne durchgeführt werden.

Für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins sowie für diejenigen, die aus irgendeinem Grund eine dauerhafte oder langfristige Aufenthaltsgenehmigung in einem dieser Länder oder in der Tschechischen Republik besitzen, ist die Einreise möglich. Für andere Staatsangehörige ist dies nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich.

Tschechische Staatsbürger und Personen mit einer dauerhaften oder langfristigen Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik sind von der Quarantänepflicht befreit. Die Einreise ohne Test und Quarantäne ist für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines tschechischen Impfausweises oder einer von der Tschechischen Republik anerkannten Impfbescheinigung sind.

Man sieht Felsendom in Jerusalem

Israel

Israel schränkt derzeit die Einreise für alle ausländischen Besucher ein, außer für diejenigen, die beweisen können, dass sie in Israel leben. Passagiere müssen 72 Stunden vor dem Einsteigen in das Flugzeug einen negativen PCR-Test haben. Ein weiterer PCR-Test und eine Quarantäne sind unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen Ben Gurion auf eigene Kosten erforderlich. Reisende können die Quarantänezeit von 14 Tagen auf 10 Tage verkürzen, indem sie am neunten Tag der Isolation einen PCR-Test auf eigene Kosten durchführen lassen.

Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn der Reisende bereits in Israel geimpft wurde oder sich mit COVID-19 infiziert hat. Es besteht auch keine Reisequarantänepflicht für Reisende, die einen positiven serologischen Test bestanden haben, oder die eine vollständige Impfung oder einen Genesungsnachweis im Westjordanland erhalten haben.

Man sieht Segelboote auf den Balearen

Spanien

Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsziele in Deutschland. Im Prinzip können nun alle Reisenden aus allen EU- und Schengen-Ländern nach Spanien einreisen. Alle Reisenden, auch Transitreisende, müssen einen Gesundheitscheck auf der Website Spain Travel Health-Portal oder über die SpTH-App ausfüllen. Nach Fertigstellung und Eingabe der Fahrgastsitznummer wird ein QR-Code ausgegeben. Das Formular kann bis zu 48 Stunden vor der Abreise ausgefüllt werden. Alle Passagiere müssen ihn beim Check-in und bei der Ankunft vorlegen.

Gesundheitskontrollen werden von der Gesundheitsabteilung bei der Einreise durch Temperaturmessung, Beurteilung des Einreiseformulars und visuelle Inspektion des Passagiers durchgeführt. Personen mit einer Temperatur über 37,5°C oder anderen Auffälligkeiten können einer genaueren Kontrolle unterzogen werden.

Alle Reisenden über 12 Jahre, die aus einem Hochrisikogebiet nach Spanien einreisen, müssen eines der folgenden Zertifikate mit sich führen. (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet für Spanien):

  1. Negativer Nachweis eines PCR-, LAMP-, TMA-Tests oder negativer Nachweis eines EU-zugelassenen Antigentests (Schnelltest). Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einfahrt durchgeführt werden. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss den Namen und Vornamen des Reisenden, das Datum der Testdurchführung, die verwendete Testmethode, das Land, in dem sich das Labor befand, und das negative Testergebnis enthalten.
  2. Nachweis eines vollständigen Impfschutzes mindestens 14 Tage vor Reiseantritt. Der Impfstoff muss ein von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation dringend zugelassener Impfstoff sein. Die Impfbescheinigung muss den Namen und Vornamen des Reisenden, das Datum der Impfung, den Impfstoff, die Anzahl der Impfungen, das Ausstellungsland und die zuständige Behörde enthalten.
  3. Nachweis einer Infektion mit COVID-19 mit einer Erholungszeit von nicht mehr als 180 Tagen. Dieser Nachweis ist frühestens 11 Tage nach dem ersten positiven Ergebnis zu erbringen. Die Genesungsbescheinigung muss den Namen und Vornamen des Reisenden, das Datum der Entnahme des ersten positiven Tests, die verwendete Testmethode und das Ausstellungsland enthalten.

Diese Vorschrift gilt auch für alle, die auf dem Landweg aus den Risikogebieten Frankreichs nach Spanien einreisen.

Alle Zertifikate müssen elektronisch oder in Papierform in Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.

Man sieht die Kamera inmitten eines Stapels von Masken

Wie sind die Regeln in Deutschland?

Für alle Besucher aus Virusvarianten-Gebieten gilt derzeit ein Einreiseverbot nach Deutschland. Es sei denn, die Person ist deutscher Staatsangehöriger, hat eine deutsche Aufenthaltserlaubnis oder ist der Ehepartner oder das minderjährige Kind einer solchen Person.

Nach geltenden, deutschen Vorschriften müssen alle Passagiere, die mit dem Flugzeug in die Bundesrepublik Deutschland reisen, dem Luftfahrtunternehmen vor dem Abflug einen negativen PCR-Test, eine Impfbescheinigung oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden.

Passagiere können auch den Nachweis eines negativen Antigentest erbringen. Dieser Test muss 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Kinder unter sechs Jahren und Besatzungsmitglieder sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht akzeptiert werden.

Für Besucher aus Virusvariantengebieten oder deutsche Staatsbürger, die sich in Virusvariantengebieten aufgehalten haben, ist eine obligatorische Quarantäne von 14 Tagen erforderlich. Dies gilt auch für diejenigen, die eine Genesungsbescheinigung haben oder ihre Impfung abgeschlossen haben – die Quarantänezeit kann nicht verkürzt werden.


Fazit

Es gibt derzeit keine Länder in Europa, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Wenn du also vollständig geimpft bist oder einen negativen PCR vor der Reise und bei deiner Rückkehr vorweisen kannst, kannst du deinen Sommerurlaub im Prinzip sorglos genießen.

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Weiterführende Links:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschechischerepublik-node/tschechischerepubliksicherheit/210456

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/israelsicherheit/203814

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/niederlandesicherheit/211084