EU Fluggastrechte Reform horizontales Symbolbild Comicgrafik

Die EU-Fluggastrechte Reform bringt Bewegung in den Verbraucherschutz beim Fliegen – allerdings nicht unbedingt zu Deinem Vorteil. Künftig sollen Entschädigungen bei Verspätungen erst ab vier oder sogar sechs Stunden möglich sein. Bislang gilt: Ab drei Stunden steht Dir unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu.

Deutschland lehnt diese geplante Verschlechterung ab und schlägt stattdessen ein einfacheres Modell vor: eine pauschale Entschädigung ab drei Stunden Verspätung – unabhängig von der Flugstrecke. Was genau geplant ist und was das für Dich bedeutet, erfährst Du hier.

EU Fluggastrechtereform Symbolbild, erstellt mit SORA

Hintergrund: EU-Reformpläne für Fluggastrechte

Am 5. Juni 2025 haben die EU-Verkehrsminister einen Beschluss gefasst, der die bestehenden Fluggastrechte deutlich abschwächen würde. Die Reform sieht vor, dass Entschädigungszahlungen bei Verspätungen künftig erst ab vier Stunden (für Kurzstrecken) und bis zu sechs Stunden (für Langstrecken) möglich sein sollen. Damit würde die bisherige Drei-Stunden-Regel entfallen, die seit Jahren als zentrale Schutzmaßnahme für Passagiere gilt.

Verbraucherschützer und Reiseverbände kritisieren die Reform scharf. Sie sprechen von einer klaren Benachteiligung der Fluggäste und einem Rückschritt in puncto Verbraucherrechte. Statt für mehr Verlässlichkeit im Luftverkehr zu sorgen, würde das neue Modell Verspätungen faktisch erleichtern – auf Kosten der Passagiere.

Deine Entschädigung – einfach, schnell und ohne Aufwand

Gerade während der laufenden EU-Fluggastrechte Reform, bei der sich vieles ändern kann, ist es besonders hilfreich, einen starken Partner an der Seite zu haben. Passengers friend hilft Dir dabei, Deine Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen oder Annullierungen unkompliziert durchzusetzen. Du reichst Deinen Fall online ein – und unser erfahrene Team kümmert sich um den Rest, notfalls auch vor Gericht.

Das Beste: Für Dich entsteht kein Risiko. Nur im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. So bekommst Du, was Dir zusteht – ganz ohne Papierkram oder rechtlichen Aufwand.

Die Bundesregierung lehnt die EU Fluggastrechte Reform ab.

Die Position der Bundesregierung

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die geplanten Verschärfungen der EU-Fluggastrechte Reform ablehnt. Konkret spricht sie sich für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle bei Entschädigungen aus, da sich diese in der Praxis bewährt habe.

Gleichzeitig hält sie die Verordnung für grundsätzlich reformbedürftig – etwa im Hinblick auf Digitalisierung und eine vereinfachte Handhabung. Änderungen sieht sie vor allem bei der Höhe der Entschädigung: Statt der bisherigen Staffelung schlägt sie eine einheitliche Pauschale von 300 Euro vor – unabhängig von der Flugstrecke.

Das hätte zur Folge, dass Passagiere auf Kurzstreckenflügen mehr erhalten würden, während die Entschädigung auf längeren Strecken sinkt. Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entlastung europäischer Airlines im internationalen Wettbewerb und betont, das Modell sei einfacher und praxisnäher für alle Beteiligten.

Wie es nun weitergeht? Der Beschluss des EU-Verkehrsministerrats vom 5. Juni ist nur ein Zwischenschritt. Der Entwurf geht nun in den formellen Gesetzgebungsprozess: Zunächst folgt die erste Lesung im Rat der Europäischen Union, danach geht es ins EU-Parlament, das zustimmen oder Änderungen einbringen kann. Die endgültige Fassung der neuen Fluggastrechte wird also nicht allein durch den Rat entschieden – es bleibt politischer Spielraum.

Solange keine neue Regelung in Kraft tritt, gilt weiterhin die aktuelle Verordnung. Du kannst also bei Flugverspätungen ab drei Stunden nach wie vor Entschädigung verlangen – und solltest dieses Recht auch selbstbewusst einfordern.

Was ändert sich (oder bleibt gleich?)

Ein zentraler Streitpunkt in der EU-Fluggastrechte Reform ist die Frage, wann Fluggäste künftig Anspruch auf Entschädigung haben – und wie viel ihnen zusteht. Ein Vergleich zeigt die Unterschiede zwischen der aktuellen Regelung, dem Vorschlag des EU-Rats und dem Gegenmodell der Bundesregierung:

Aktuelle Regelung:
– Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung
– Staffelung nach Flugdistanz:
 • 250 € (bis 1.500 km)
 • 400 € (1.500–3.500 km)
 • 600 € (über 3.500 km)

Vorschlag des EU-Rats (Juni 2025):
– Entschädigung erst ab 4 bis 6 Stunden, je nach Flugstrecke
– Beträge noch nicht final festgelegt, Tendenz zu pauschalen Summen

Vorschlag der Bundesregierung:
– Beibehaltung der 3-Stunden-Schwelle
– Einführung einer einheitlichen Entschädigung von 300 €, unabhängig von der Strecke

Für Dich als Fluggast bedeutet das: Weniger Transparenz im EU-Vorschlag, mögliche finanzielle Einbußen auf Langstrecken – aber auch eine Chance auf mehr Geld bei kürzeren Flügen, wenn sich das deutsche Modell durchsetzt.


Fazit: Rechte kennen, Chancen nutzen

Die geplante EU-Fluggastrechte Reform könnte für viele Reisende eine spürbare Verschlechterung bedeuten – vor allem auf Mittel- und Langstrecken. Während die Bundesregierung für eine moderate Vereinfachung eintritt und an der Drei-Stunden-Schwelle festhält, ist auf EU-Ebene noch alles offen.

Für Dich heißt das: Noch gelten die aktuellen Regeln, und Du hast bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung – teilweise bis zu 600 Euro. Ob und wann sich das ändert, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Also: Gibt es Probleme bei Deinem Flug, wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir Deine Fluggastrechte durchzusetzen.