Es ist eine wartende Person im Flughafenterminal zu erkennen.

Die Wartezeit am Flughafen kann sich für Passagiere aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit verlängern. Die Kontrolle von Impfnachweisen und die Durchführung von Corona-Tests kann sich in die Länge ziehen und die Nerven der Fluggäste strapazieren. Flugverspätungen wegen Corona sind allerdings nicht der Worst-Case. Denn es kann sogar vorkommen, dass Dir der Einstieg ins Flugzeug verweigert wird.

Wir zeigen Dir in diesem Artikel, wann Du bei Flugverspätungen wegen Corona Anspruch auf eine Entschädigung hast und was Du vor dem Abflug tun kannst, um die Wartezeit am Flughafen zu verkürzen. Zudem klären wir Dich auf, was Deine Rechte sind, wenn Dir der Einstieg ins Flugzeug verweigert wird.

Man sieht den unteren Teil eines Mannes im Kurzarmhemd, der aus seine Armbanduhr schaut.

Dir steht eine Entschädigung zu! – ab 3 h Verspätung

Verspätungen sind immer nervig. Die Reiseplanung verschiebt sich und man muss unnötige Zeit am Flughafen verbringen. Zu mindestens ist Deine zuständige Airline dazu verpflichtet, ab einer Verspätung von 2 Stunden kostenlose Getränke und Mahlzeiten bereitzustellen. Die Airline ist außerdem verpflichtet, weitere Betreuungsleistungen bereitzustellen. Dazu gehört die Möglichkeit für Passagiere, zwei Anrufe zu tätigen und E-Mails zu versenden. Es muss sogar eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden, wenn Dein Flug von der Airline auf den nächsten Tag verschoben wird.

Hat Dein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung, hast Du Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Je nach Fluglänge kann diese bis zu 600 € hoch ausfallen. Aber Achtung! Um Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zu haben, muss die Verspätung durch das Handeln der zuständigen Airline begründet sein. Wenn sich Dein Flug aufgrund von coronabedingten Kontrollen verspätet, muss Deine Airline diese durchgeführt haben, damit Du Anrecht auf Schadensersatz hast. Werden die Kontrollen nicht direkt von der Airline durchgeführt, muss im Einzelfall entschieden werden, ob Du einen Anspruch auf eine Entschädigung hast. Häufig gehst Du dabei aber leider leer aus.

Es ist ein rotes Schild mit dem Schriftzug "Do not Enter" zu erkennen.

Der Einstieg ins Flugzeug wird Dir verweigert – Was jetzt?

Besonders ärgerlich ist es, wenn Dir der Einstieg ins Flugzeug verweigert wird. Egal was der Grund dafür ist, Deine Reise muss erstmal verschoben werden. In Corona – Zeiten sind die Einreisebestimmungen am Zielort und die Beförderungsregeln der jeweiligen Fluggesellschaften recht undurchsichtig und ändern sich ständig. So kann es zurzeit schnell passieren, dass Du ein nötiges Dokument vergessen hast und Du dadurch nicht mitfliegen darfst.

Hat Dich Deine Airline im Vorfeld darüber informiert, welche zusätzlichen Anforderungen es für die Beförderung gibt außer den geltenden Einreisebestimmungen, hast Du schlechte Karten für eine Entschädigungszahlung. Wurdest Du allerdings nicht über die zusätzlichen Anforderungen informiert, kannst Du bei der Airline auf Schadenersatz klagen. Es bietet sich an, alle relevanten Details schon während des Fluges zu dokumentieren.

Man sieht ein Flughafenterminal mit einer wartenen Person in Schwarz-Weiß.

Wie kannst Du lange Wartezeiten vermeiden?

Um lange Wartezeiten am Flughafen zu vermeiden, ist es für alle Fluggäste entscheidend, sich genaustens über die Bestimmungen am Zielland zu informieren und zudem die zusätzlichen Anforderungen und Informationen der Airline zu kennen. Wichtige Fragen, die Du Dir stellen solltest, sind z.B.: Brauche ich zur Einreise im Zielland einen PCR-Test oder reicht ein Antigentest? Muss ich nach der Einreise in Quarantäne? Ist es nötig, sich vor der Einreise online anzumelden? Welche Regeln gelten im Flugzeug?

Normalerweise ist es nicht aufwendig, die Anforderungen der Airline und des Ziellandes zu finden. Besuche für die Informationen für die Einreise des Ziellandes die Website des Auswärtigen Amtes. Dort sind die Einreisebestimmungen übersichtlich nach Ländern geordnet. Um sich über die zusätzlichen Anforderungen Deiner Airline zu informieren, besuche die Website der jeweiligen Fluggesellschaft oder setzte Dich telefonisch mit dieser in Kontakt.


Fazit

Die Corona-Pandemie verunsichert sowohl Fluggäste als auch die Fluggesellschaften selbst. Durch undurchsichtige Regeln und nicht-einstudierte Abläufe beim z.B. Testen kann sich der Abflug häufig verzögern. Ab 2 Stunden Verspätung hast Du Anrecht auf Betreuungsleistungen von der Airline. Du hast ab 3 Stunden Verspätung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft selbst für die Verzögerung verantwortlich ist.

Um Deine Fluggastrechte im Fall einer Verspätung wahrzunehmen und um Deine Entschädigung zu erhalten, wende Dich an das Team von Passengers Friend! Wir setzen Deine Fluggastrechte ohne finanzielles Risiko für Dich durch!

Weiterführende Links

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/massive-verspaetungen-am-flughafen-koelnbonn-airport-hat-grosses-problem-1661219.html

https://www.tagesschau.de/thema/flugverkehr/

https://www.sueddeutsche.de/thema/Flugreise