Bei der Lufthansa gab es es am vergangenen Mittwoch eine massive IT-Panne, die zu Verspätungen und Flugausfällen geführt hat. Die Systeme für das Einchecken und Boarding waren betroffen, was zu chaotischen Zuständen an den Flughäfen Frankfurt und München führte. Passagiere warteten stundenlang, während am Boden versucht wurde, das Problem zu lösen.
Wie es zu dem IT-Ausfall bei der Lufthansa kam und welche Rechte Fluggäste in einer solchen Situation haben, erfährst Du in diesem Artikel.
IT-Pannen sind für Airlines nichts Neues
IT-Pannen gehören leider zum Alltag von Fluggesellschaften, wie der jüngste Vorfall bei der Lufthansa zeigt. Aber auch andere Airlines hatten bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Problemen zu kämpfen: Im Februar 2022 musste die britische Fluggesellschaft British Airways aufgrund technischer Probleme mehrere Flüge stornieren. Es wurde bestätigt, dass diese Panne nicht auf einen Cyberangriff zurückzuführen war. Ein Stromausfall soll für die IT-Panne verantwortlich gewesen sein.
Bei der IT-Panne der Lufthansa letzte Woche sorgte ein Kabelschaden auf einer Baustelle an einer Bahnstrecke in Frankfurt für den Ausfall der IT-Systeme. Ein Bagger hatte dabei Glasfaserleitungen durchtrennt. Für gestrandete Passagiere bedeutete dies lange Wartezeiten und Flugausfälle. Trotz des Einsatzes von Papier und Stift, um die Eincheck- und Boarding-Prozesse manuell zu bearbeiten, kam es zu Verspätungen und Verzögerungen. Vor allem internationale Flüge waren von der Panne betroffen. Von 1000 geplanten Flügen fielen bis zum Mittag 230 aus. Fluggäste wurden gebeten, auf die Bahn umzusteigen. Auch in München, Leipzig, Dresden, Berlin und Hamburg kam es zu Verspätungen. Am Nachmittag wurde der Flughafen nach rund dreistündiger Sperrung für Landungen wieder freigegeben. Der Betrieb sollte sich laut Lufthansa am frühen Mittwochabend stabilisieren.
Welche Rechte haben Passagiere bei IT-Pannen?
Die IT-Panne bei der Lufthansa hat Tausende von Passagieren in ganz Deutschland betroffen. Doch welche Rechte haben diese gestrandeten Passagiere? Haben sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung? Laut der EU-Fluggastrechteverordnung von 2005 haben Passagiere bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen Anspruch auf bestimmte Leistungen. So ist die Airline verpflichtet, ab einer Verspätung von 3 Stunden eine Alternativverbindung anzubieten. Wohl auch deshalb machte die Lufthansa gestrandeten Passagieren am Mittwoch das Angebot, kostenfrei auf andere Airlines umzubuchen oder die Bahn zu nutzen. Ab einer Verspätung von mehr als 5 Stunden ist die Airline verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn der Passagier von dem Vertrag zurücktritt.
Allerdings gibt es Ausnahmen: wenn die Annullierung oder Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks durch Dritte oder Notlandungen verursacht wird, sind diese Leistungen nicht verpflichtend. Im Fall der Lufthansa-IT-Panne ist die Frage, ob es sich um einen solchen außergewöhnlichen Umstand handelt, noch nicht abschließend geklärt. Laut den neuesten Informationen ist die Airline selbst nicht schuld an der Panne, denn ein Bauarbeiter hatte in der Nähe Glasfaserkabel der Telekom gekappt. Fluggäste haben in diesem Fall vermutlich keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings stellt sich die Frage, warum das Umschalten auf Ersatzleitungen nicht wie geplant funktionierte und zu den Ausfällen führte.
Es bleibt abzuwarten, wer letztendlich für den Schaden haftbar gemacht wird. Es ist jedoch ermutigend zu hören, dass die Lufthansa die Kosten für Alternativverbindungen übernimmt, um ihren betroffenen Gästen zu helfen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Tiefbauunternehmen oder dem Baggerfahrer, der das Telekom-Kabel beschädigt hat, sind jedoch ausgeschlossen, da das beschädigte Kabel weder der Airline, dem Reiseveranstalter noch dem Passagier gehört hat.
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Ob die Passagiere also Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben, klärt sich in den nächsten Wochen.
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Fazit
Die IT-Panne bei Lufthansa ist nur das jüngste Beispiel dafür, dass die Computersysteme der Airlines sehr sensibel und fehleranfällig sind. Solche Pannen kommen immer mal wieder vor. Wenn Dein Flug aufgrund einer IT-Panne verspätet ist oder gestrichen wird, ist es wichtig, dass Du Deine Rechte als Fluggast kennst. Du hast möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung, eine Umbuchung oder eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten.
Im Falle einer längeren Verspätung oder Annullierung sind die Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, ihren gestrandeten Passagieren bestimmte Dienstleistungen anzubieten. Dazu gehören Dinge wie Essen und Wasser, Zugang zu Kommunikationsmitteln und bei Bedarf eine Unterkunft. Diese kannst Du auf jeden Fall einfordern; unabhängig davon, ob die Airline Schuld an der Verspätung hat oder nicht.
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Weiterführende Links
https://www.lufthansa.com/de/de/hilfe-und-kontakt
https://www.aero.de/news-44555/Kapazitaetsprobleme-bei-Lufthansa.html
https://www.airliners.de/flughafen-frankfurt-geregelter-betrieb-kabel-panne/67796