Der europäische Gerichtshof hat wieder einmal die Rechte von Fluggästen gestärkt: Eine Flugvorverlegung von mehr als einer Stunde kann nach dem neuesten Urteil des EuGHs als Annullierung angesehen werden. Passagiere haben demnach in diesem Fall einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Alles wichtige zu dem neuen EuGH-Urteil findest Du in diesem Artikel. Wir zeigen Dir, was zu dem EuGH-Urteil geführt hat und wann Du bei Flugvorverlegungen einen Anspruch auf eine Entschädigung hast.
Flugvorverlegung kann unter Umständen als Annullierung gelten
Der europäische Gerichthof in Luxemburg hat entschieden, dass Flugvorverlegungen unter bestimmten Umständen als Annullierungen betrachtet werden können. Bei kurzfristigen Annullierungen von Flügen haben die Passagiere in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Für Fluggesellschaften kann das neue Urteil also ganz schön teuer werden!
Wird Dein Flug nun vorverlegt und Du wurdest kurzfristig bzw. zu spät über die Flugzeitenänderung informiert, hast Du einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Je nach Entfernung der Flugreise liegt diese bei 250, 400 oder 600 €. Ein Flug wird in Zukunft als annulliert angesehen, wenn die Fluggesellschaft ihn mehr als eine Stunde vorverlegt (Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20).
Häufig probieren Fluggesellschaften, diese Entschädigungszahlungen durch den Hinweis auf das Angebot einer anderweitigen Beförderung zu kürzen. Der EuGH hat diese Praxis nun als rechtswidrig eingestuft.
Passagiere haben allerdings keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie rechtzeitig über die Flugvorverlegung informiert wurden. Als Frist wird hierbei eine Zeit von mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum angegeben. Zudem ist es wichtig für die Rechtsprechung, ob dem Passagier eine „bestätigte Buchung“ in Form eines Flugscheines oder eines Beleges des ausführenden Reiseunternehmens vorliegt, auf welchen die Flugdetails festgehalten sind. Nur wenn eine solche „bestätigte Buchung“ vorhanden ist, hat der Fluggast Anrecht auf eine Entschädigung.
Passengers friend: Unterstützung bei Flugvorverlegungen und Annullierungen
Mit dem neuen EuGH-Urteil, das eine Flugvorverlegung als Annullierung anerkennt, haben Passagiere bei erheblichen Änderungen noch mehr Rechte. Wenn ein Flug unerwartet vorverlegt wird, kannst Du mit Unterstützung von Passengers friend Deine Ansprüche geltend machen und eine Entschädigung einfordern. Unser Team hilft Dir dabei, schnell und unkompliziert die bestmögliche Lösung zu finden und stellt sicher, dass Deine Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchgesetzt werden.
Hintergründe des Urteils
Damit die Airlines ihre eigenen Kapazitäten möglichst optimal auslasten können, gibt es die Praxis, dass Charterflüge zusammengelegt werden. Dadurch ändern sich häufig auch die Abflugzeiten, sodass Flüge vorverlegt werden.
Eine Flugvorverlegung von mehr als einer Stunde kann genauso wie eine Verspätung zu schweren Unannehmlichkeiten bei den Fluggästen führen und wird deshalb in Zukunft als Annullierung betrachtet, wie der EuGH argumentiert. Passagiere können in einem solchen Fall nicht mehr frei über ihre Zeit verfügen, wenn sie z.B. früher als geplant am Flughafen sein müssen und haben deshalb ein Anrecht auf eine Entschädigung.
Unter diesen Aspekten haben diverse Fluggastrechteportale und Fluggäste beim Amtsgericht Düsseldorf und in Österreich gegen unterschiedliche Airlines wie z.B. Eurowings geklagt und nun Recht bekommen.
Fazit
Durch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Situation der Flugvorverlegungen in die EU-Fluggastrechte-Verordnung bestätigt und näher konkretisiert. Passagiere können nun bei Flugvorverlegungen von mehr als einer Stunde auf eine Entschädigungszahlung klagen, da diese rechtlich nun als Annullierungen angesehen werden. Die Fluggastrechte der Passagiere wurden somit ein weiteres Mal gestärkt.
Gibt es Probleme bei Deinem Flug? Dann wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen. Besuche dafür einfach unsere Website oder ruf uns an unter 02591 – 253 98 98.
Weiterführende Links
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-flugvorverlegung-101.html