Durchsichtige Plastiktasche mit Fläschchen

Seit dem 1. September 2024 gelten in der EU wieder verschärfte Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Hoffnung, bald größere Flaschen an Bord nehmen zu können, ist vorerst dahin. Wir erklären Dir, was das für Deine nächste Reise bedeutet und worauf Du achten musst.

Kulturtasche auf Koffer mit Flüssigkeiten.

Rückkehr zu den alten Vorschriften: Die 100-ml-Grenze ist zurück

Die EU hat die Lockerungen bei den Handgepäckregeln für Flüssigkeiten wieder zurückgenommen. Ab sofort dürfen Passagiere nur noch Flüssigkeiten in Behältern von maximal 100 Millilitern im Handgepäck mitführen. Diese müssen, wie bisher, in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verpackt sein.

Der Grund für diese Entscheidung: Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Gepäckscanner. Die ursprünglich geplante Erleichterung für Passagiere – größere Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck – wird nun erst einmal ausgesetzt.

Warum die neuen Scanner vorerst nicht ausreichen

Die neuen Scanner, die auf der CT-Technologie basieren, wurden an einigen europäischen Flughäfen bereits eingeführt. Diese Scanner sind in der Lage, detaillierte 3D-Bilder des Handgepäcks zu erstellen, und sollten es ermöglichen, größere Flüssigkeitsmengen an Bord zu erlauben. Flughäfen wie Rom und Amsterdam hatten diese neuen Geräte bereits genutzt und ihre Vorschriften entsprechend gelockert.

Allerdings zweifelt die EU an der Zuverlässigkeit der Technologie. Die Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Scanner noch nicht ausreichend getestet wurden, um die alten Regelungen komplett aufzuheben. Daher hat die EU entschieden, die Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck wieder zu verschärfen, bis die Bedenken ausgeräumt sind.

Was bedeutet das für Deine Reisevorbereitung?

Ab sofort musst Du wieder besonders darauf achten, welche Flüssigkeiten Du ins Handgepäck packst. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Nur 100 ml pro Behälter: Alle Flüssigkeiten, Gele und Cremes dürfen maximal 100 Milliliter fassen.
  • Ein Liter pro Beutel: Diese kleinen Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verpackt sein. Pro Reisendem ist ein Beutel erlaubt.
  • Ausnahmen beachten: Medikamente und flüssige Babynahrung sind weiterhin von den Regeln ausgenommen, solange sie notwendig sind und das Sicherheitspersonal informiert wird.

Tipps, um stressfrei durch die Sicherheitskontrolle zu kommen

  1. Packe rechtzeitig: Stelle sicher, dass alle Flüssigkeiten den Vorschriften entsprechen, um Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
  2. Informiere Dich im Voraus: Prüfe die Regeln an Deinem Abflughafen, besonders wenn Du innerhalb Europas fliegst, da einige Flughäfen noch unterschiedliche Scanner einsetzen.
  3. Bereite Dich auf Kontrollen vor: Packe Flüssigkeiten und Elektronik griffbereit, da Du diese bei der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen musst.

Einheitliche Handgepäckregeln: Was sich bei Größe und Gewicht ändern könnte

Neben den verschärften Vorschriften für Flüssigkeiten plant die EU auch neue Regeln für die Größe und Menge des Handgepäcks. Derzeit bestimmt jede Fluggesellschaft selbst, wie groß und schwer das Handgepäck sein darf – das führt zu Verwirrung, insbesondere bei Flügen mit Zwischenstopps bei verschiedenen Airlines.

Die EU möchte diese Regelungen vereinheitlichen, um das Reisen für Passagiere zu erleichtern. Vorgesehen ist, dass Handgepäckstücke künftig maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß und höchstens zehn Kilogramm schwer sein dürfen. Diese Regeln sollen für alle Fluggesellschaften verpflichtend gelten, sodass die Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsflügen wegfallen. Allerdings sind diese Pläne noch nicht endgültig beschlossen, da die Fluggesellschaften noch mit den EU-Behörden verhandeln.

Auch ein zusätzliches kleines Handgepäckstück, wie eine Handtasche, Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack, soll erlaubt werden. Diese Tasche müsste unter den Vordersitz passen und dürfte die Maße von 40 x 30 x 15 Zentimetern nicht überschreiten. Diese Neuerung würde insbesondere für Passagiere von Billigfluglinien eine Erleichterung bedeuten, da diese Airlines bisher häufig strenge Beschränkungen haben, die oft zu zusätzlichen Kosten führen.

Unklar ist, wie Fluggesellschaften mit unterschiedlichen Gewichtsvorgaben auf die neuen Regelungen reagieren werden. So erlaubt beispielsweise British Airways derzeit bis zu 23 Kilogramm Handgepäck, während Lufthansa nur acht Kilogramm gestattet. Bei einer Einführung der neuen EU-Regeln könnten Lufthansa-Passagiere dann zumindest zwei Kilogramm mehr einpacken, während bei British Airways möglicherweise Anpassungen nach unten nötig wären. Wann genau diese Bestimmungen in Kraft treten, steht jedoch noch nicht fest.

Es bleibt also spannend, wie sich die geplanten Änderungen auf das Reisen mit Handgepäck auswirken werden. Bis dahin lohnt es sich, die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft im Auge zu behalten und entsprechend zu planen.


Fazit: Aktuelle Handgepäckregeln für Flüssigkeiten im Flugzeug

Die neuen Handgepäckregeln für Flüssigkeiten im Flugzeug sorgen vorerst wieder für Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten. Ab sofort dürfen nur noch Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck mitgeführt werden, die in einem transparenten Beutel verpackt sein müssen. Trotz der ursprünglichen Pläne für eine Lockerung durch den Einsatz neuer Scanner gibt es weiterhin Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Technologie. Zudem könnten bald auch einheitliche Vorgaben für die Größe und das Gewicht des Handgepäcks eingeführt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen konkret auf das Reisen auswirken werden. Bis dahin solltest Du die Handgepäckregeln für Flüssigkeiten im Flugzeug gut im Auge behalten und Dich vorab über die jeweiligen Bestimmungen Deiner Fluggesellschaft informieren, um sicher und stressfrei zu reisen.

Hast Du Probleme mit Deinem Gepäck? Dann wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen.