Zwei Laptops sind zu sehen. Auf den Bildschirmen erkennt man zwei menschliche Silhouetten beim Tau-Ziehen zu sehen.

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Die SÖP Schlichtungsstelle ist eine Schlichtungsstelle für Egal wie sehr Du Deine Reise planst und organisierst, es kann jederzeit zu verschiedenen Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben. Die Kernaufgabe der SÖP-Schlichtungsstelle ist die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Reisenden und Unternehmen. Im folgenden Artikel klären wir Dich rund um das Thema SÖP-Schlichtungsstelle auf.

Jeder einzelne hat das Anrecht darauf, seinen Belangen bei Verfehlungen seitens der Fluggesellschaft durchzusetzen. Neben der SÖP Schlichtungsstelle gibt es Online-Fluggastrechtportale wie z.B. www.passengersfriend.com, die Dir helfen, Deine Fluggastrechte durchzusetzen. Du hast Fragen zu einem Problem? Dann zögere nicht und wende Dich gerne jederzeit an uns und unser Team! 

Was sind die Aufgaben der SÖP Schlichtungsstelle?

Sobald ein Gast mit seiner offiziellen Oft werden bei nicht stattfindenden Reisen Gutscheine an den Kunden ausgestellt. Möchte der Kunde stattdessen das gezahlte Geld erstattet bekommen, führt dies häufig zu Streitigkeiten. Auch Aufklärung gehört dazu, denn viele Anspruchsberechtigten wissen nicht, dass sie ihren Anspruch auch durchsetzen können oder dass dieser überhaupt existiert. Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.) ist die von der Bundesregierung anerkannte Schlichtungsstelle für Streitfälle von Reisenden mit Fluggesellschaften, Bahn-, Busunternehmen und Reedereien. Jedoch ist die Schlichtungsstelle lediglich für 75 % der Flugreisenden zuständig, da nicht alle Airlines an der Schlichtung teilnehmen. Sobald ein Gast mit seiner offiziellen Beschwerde oder Anfrage zu Streitthemen bei den jeweiligen Unternehmen nicht weiterkommt, kann er sich an die SÖP-Schlichtungsstelle wenden. Verspätungen, Ausfälle oder andere Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden sollen durch eine Streitbeteiligung der SÖP-Schlichtungsstelle aufgeklärt und behoben werden. So soll die Kundenzufriedenheit im Reise- und Beförderungsverkehr erhöht werden.

Mit welchen Fällen befasst sich die Schlichtungsstelle?

Reisende verknüpfen bei ihren Fahrten von A nach B oft verschiedene Verkehrsmittel, was bei einem Streitfall die Prüfung der gesamten Reisekette mit allen in Anspruch genommenen Unternehmen beziehungsweise Vertragspartnern erfordern kann. Du musst als Verbraucher in einem solchen Fall also nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und hast unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der SÖP einen zentralen Ansprechpartner.

Zu Unstimmigkeiten kann es in vielen Fällen kommen. Einige davon sind klar ersichtlich, bei anderen hingegen denkt der Reisende gar nicht daran, dass er einen Anspruch haben könnte. Zu den klassischen Fällen gehören Verspätungen oder komplette Ausfälle eines Fluges. In dieser Hinsicht kommt es oft zu Problemen. Doch auch Umleitungen oder verpasste Anschlussflüge sind keine Seltenheit.

Die SÖP Schlichtungsstelle hilft auch bei Verlegungen oder Verschiebungen der Reise sowie Überbuchungen. Dies sind eindeutig Änderungen oder Hindernisse, für die der Reisende nichts kann und für die er nicht verantwortlich ist. Ebenfalls sind Gepäckprobleme jeglicher Art ein großes Thema. Ob es sich nun um verlorenes Gepäck, Beschädigungen, Diebstahl oder verspätete Ankunft des Gepäckstückes handelt, die SÖP Schlichtungsstelle kann vermitteln und helfen. 

Weitere Themen sind beispielsweise außergewöhnliche Umstände im Flugverkehr oder Streiks des Personals. Folgekosten, die durch einen oder mehrere der oben genannten Punkte verursacht werden, sind ebenfalls Gegenstand der Hilfe und Beratung durch www.passengersfriend.com,wie bei der SÖP Schlichtungsstelle. Beratung und Lösungsansätze, sowie rechtliche Hilfe auf direktem Wege kommen dem Verbraucher zu.

Voraussetzungen für die Stellung eines Schlichtungsantrages

Jeder voll geschäftsfähige und volljährige Reisende, der eine Streitigkeit oder ein Problem mit seinem Beförderungsbetrieb hat und dieses gerne beheben möchte, hat die Möglichkeit, sich an die SÖP Schlichtungsstelle zu wenden. Selbst, wenn nicht klar ist, ob ein Anspruch besteht, muss sich niemand scheuen, diesen prüfen zu lassen. Oft geht bei Reisenden der Gedanke einher: „Mit so einer großen Gesellschaft brauche ich mich gar nicht anzulegen“. Doch diese Annahme ist in vielen Fällen falsch.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Schlichtungsantrag bei der SÖP zu stellen:

  • Das Unternehmen, gegen das sich Deine Beschwerde richtet, muss Mitglied im SÖP-Trägerverein sein. Eine Liste mit allen an der Schlichtung beteiligenden Unternehmen findest Du auf der Website der SÖP-Schlichtungsstelle.
  • Du musst Dich vorab mit Deiner Beschwerde an das Unternehmen wenden und diesem ausreichend Zeit für eine Antwort geben. Im Flugverkehr beträgt die Wartezeit zwei Monate, bevor der Antrag von der SÖP angenommen wird.

Dein Beschwerdegrund ist beziehungsweise war nicht bereits Gegenstand eines Gerichts- oder Schlichtungsverfahrens (Ausnahme: Das Gericht hat die Schlichtung angeordnet und das Gerichtsverfahren ruht aus diesem Grund).

Eine Schlichtung spart allen Beteiligten Geld, Zeit und Ärger. Für Reisende ist das „in Anspruch nehmen“ der SÖP-Schlichtungsstelle kostenlos. Erzeugte Kosten werden zum einen vom Verkehrsunternehmen getragen und sind durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz geregelt. Es fallen somit weder Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare an, noch müssen Rechtsanwälte und Gerichte bemüht werden. Du als Reisender trägst lediglich die eigenen Kosten für beispielsweise Porto und Kopien.

Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?

Natürlich müssen zu Beginn sämtliche erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Ein Onlineformular steht zu diesem Zweck zur Verfügung. Das Formular findest Du auf der Website der SÖP. Die Vollständigkeit ist sehr wichtig, damit alle folgenden Prozesse reibungslos und zeitnah ablaufen können. Dein Anliegen soll möglichst schnell und effektiv bearbeitet werden.

Ist dies zur Gänze erfolgt, so bekommt natürlich auch das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit Stellung zum Sachverhalt zu beziehen. Ein Verkehrsunternehmen ist beispielsweise die zuständige Fluggesellschaft. Die Kontaktaufnahme zum jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt durch die SÖP-Schlichtungsstelle. Auf diese Art wird zunächst der Sachverhalt offiziell geklärt. Im Anschluss daran wird der jeweilige Fall einer juristischen Prüfung unterzogen. Diese Prüfung erfolgt durch erfahrene Experten, die den Sachverhalt neutral bewerten und prüfen. Es entstehen also auch hier keine Kosten für den Verbraucher. Anschließend wird das Ganze einem Richter vorgelegt. Der Verbraucher wird als Beschwerdeführer betitelt und das Verkehrsunternehmen als Beschwerdegegner. Diese beiden Parteien bekommen im Anschluss daran einen, von der SÖP Schlichtungsstelle ausgearbeiteten, Vorschlag zur Schlichtung vorgelegt. Dieser erfolgt schriftlich an beide Parteien.

Diese Empfehlung soll dazu beitragen, dass eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Natürlich ist dieser Schlichtungsvorschlag nicht bindend. Bindend wird dieser Vorschlag erst, wenn beide Parteien einvernehmlich und ausdrücklich damit einverstanden sind. Aktuell schlichtet die SÖP für rund 400 Unternehmen.


Fazit:

Es kann immer zu unerwarteten Problemen während Deiner Reise kommen. Über 80 % der Streitfälle im Beförderungsverkehr drehen sich rund um den Themenbereich des Flugverkehres. Es ist verständlich, dass viele Reisenden sich nicht trauen gegen große Unternehmen vorzugehen, da sie keine Chancen für Erfolg sehen. Doch genau an dieser Stelle helfen Dir Schlichtungsstellen wie die SÖP, aber auch wir, www.passengersfriend.com. Wir prüfen Deinen Anspruch auf Entschädigung, so klein er Dir auch vorkommen mag, für uns ist Dein Anliegen wichtig und groß!

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