Es ist ein Stand vor blauem Himmel zu sehen. Im Vordergrund ist ein Mann mit Mund-Nasen Schutz zu sehen. Viren Icons fliegen in der Luft.

Wenn Du jetzt Urlaub machen willst, solltest Du einiges beachten. In Zeiten der globalen Corona-Pandemie kann es schnell passieren, dass Dein Urlaubsort zum Risikogebiet wird. Du musst in diesem Fall mit erheblichen Einschränkungen durch Corona rechnen, wie zum Beispiel Ausgangssperren, geschlossenen Restaurants oder verschärften Hygienemaßnahmen wie z. B. der Maskenpflicht.

Welche Rechte Du in dieser Situation hast und was Du bei der Rückreise nach Deutschland beachten musst, erfährst Du in diesem Artikel. So bist Du bei Deiner nächsten Reise auf alle Eventualitäten vorbereitet und kannst entspannt Deinen Urlaub genießen.

Man erkennt einen aufgeschlagenen Atlas, auf welchen eine Spritze mit einem Papiertuch liegen. Zudem ist unten im Bild ein Mundschutz zu sehen.

Corona-Einschränkungen sind Reisemängel

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast und nun Dein Hotel wegen Corona-Infektionen unter Quarantäne gestellt wird, kannst Du das bei Deinem Reiseveranstalter als Reisemangel angeben. In diesem Fall kannst vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen.

Der Reiseveranstalter ist nämlich im Falle von Reisemängel in der Pflicht, diese zu beheben. Kommt er seiner Pflicht nach, hat der Reisende keinen Anspruch auf eine Preisminderung. Im Fall von Corona-Einschränkungen ist es klar, dass der Reiseveranstalter nichts dagegen unternehmen und die dadurch auftretenden Reisemängel nicht ausbessern kann.

Wenn Dein Urlaubsaufenthalt sich durch die vorgeschriebene Quarantäne verlängert und Du das Hotel nicht verlassen darfst, dürfen für Dich keine Mehrkosten entstehen. Der Reiseveranstalter hat nach § 651 q BGB eine Beistandspflicht, die ihn dazu verpflichtet, sich um seine Gäste auch nach der vorgesehenen Reisezeit zu kümmern. Dazu zählt auch die Rückreise der Reisenden. So muss der Reiseveranstalter zum Beispiel alternative Flüge organisieren.

Wie hoch die Kosten sind, für die der Reiseveranstalter aufkommen muss, ist noch nicht abschließend geklärt. Manche Juristen sind der Ansicht, dass Mehrkosten durch die auslösende Kraft der Quarantäne, in diesem Fall die Regierung des Urlaubslandes, getragen werden müssen.

Auf dem Bild ist ein Mann zu sehen, der auf einem, Fensterbrett sitzt und nach draußen auf eine Stadt guckt. Es schweben Viren Icons durch die Luft

Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten

Wenn Dein Urlaubsland zu einem von dem Robert-Koch Institut festgelegten Risikogebieten gehört, musst Du nach Einreise in Deutschland 10 Tage in Quarantäne verbringen. Das Robert-Koch Institut unterscheidet zwischen 3 Typen von Risikogebieten: Das Virusvariantengebiet, das Hochinzidenzgebiet und das Risikogebiet.

Wenn Reisende sich 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Gebiet mit überdurchschnittlich hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiet) aufgehalten haben, müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Danach müssen sie in eine zehntägige Quarantäne, unabhängig vom Testergebnis. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Zudem sind Reisende verpflichtet, vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Mehr dazu unter: https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Diese Regeln gelten auch für Personen, die aus einem Gebiet mit Virusmutationen (Virusvariantengebiet) einreisen, sofern sie überhaupt einreisen dürfen.

Seit dem 30. Januar 2021 ist nämlich eine Einreisesperre für Reisende aus Gebieten mit hohen Vorkommen der Virusmutationen wie z. B. Sars-CoV-2 in Kraft getreten. Fluggesellschaften und Reedereien dürfen Personen aus diesen Gebieten nicht mehr befördern. Ausnahmen sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder Ausländer mit Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Zählt Dein Urlaubsland nicht zu den Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebieten, sondern wird lediglich als „Risikogebiet“ vom RKI gelistet, kannst Du Dich entweder vor der Einreise nach Deutschland oder direkt nach der Einreise testen lassen. Du musst Dich ebenfalls vor der Einreise digital anmelden und Dich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann nach Tag 5 durch einen weiteren, negativen Test verkürzt werden.

Man sieht eine ruhige Landschaft mit Bergen in der Ferne und unten im Bild einen Fluss.

Überblick über europäische Reiseländer

Im folgenden Absatz bieten wir Dir einen Überblick über die derzeitigen Regelungen bzgl. des touristischen Reisens in beliebten europäischen Reiseländern. Beachte, dass sich die Regelungen kurzfristig ändern können. Ausführlichere Informationen zu den Einschränkungen durch Corona findest Du auf der Website des Auswärtigem Amtes.

Österreich

Unser Nachbarland Österreich wurde von der Bundesregierung kürzlich als Risikogebiet eingestuft. Das Bundesland Tirol ist sogar aufgrund von Mutationen zum Virusvariantengebiet erklärt worden. Hier ist eine Ausreise nur mit negativem Test möglich. Eine Einreise ist für Ausländer zurzeit nicht erlaubt.

Generell ist eine Einreise nach Österreich mit einer zehntägigen Quarantäne und mit einer digitalen Registrierung möglich. Skipisten sind überwiegend für Ausländer geschlossen.

Unten im Bild sieht man eine Bucht und um sie herum schließt sich eine Küste auf der viele bunte Häuser stehen

Italien

Auch Italien ist immer noch schwer von der Pandemie getroffen. Eine Einreise ist mit negativen PCR-Test möglich. Kann man den Test nicht vorweisen, muss man sich in Quarantäne begeben. Zudem muss bei der Einreise eine Selbsterklärung ausgefüllt werden.

In Italien wird das Infektionsrisiko durch ein Ampelsystem angezeigt. Die überwiegende Mehrheit der Regionen befindet sich in der gelben Zone mit einem geringen Infektionsrisiko. Hier sind zum Beispiel Restaurants unter Auflagen wieder geöffnet. In Italien gilt eine bundesweite Ausgangssperre zwischen 22 Uhr – 5 Uhr morgens.

Frankreich

Für die Einreise nach Frankreich müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Grenzregionen und Pendler gelten Ausnahmen. Personen aus Nicht-EU Ländern dürfen nur mit einem wichtigen Grund einreisen, ansonsten gilt ein bundesweites Einreiseverbot.

Kultureinrichtungen wie Museen, aber auch Cafés und Restaurants sind geschlossen, der Einzelhandel ist teilweise geöffnet. Es gilt im ganzen Land eine Ausgangssperre zwischen 18 Uhr – 6 Uhr morgens.

Auf dem Bild ist die Küste von Santorini zu sehen, mit blauem Meer bis in die Ferne und en typischen weißen Häusern.

Spanien

Ganz Spanien ist seit dem 24. Januar als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Wer nach Spanien fliegen will, muss einen negativen PCR-Test vorweisen können und vorher ein Onlineformular ausfüllen. Wenn Du über den Landweg nach Spanien einreist, bist Du dazu nicht verpflichtet.

In Spanien ist der nationale Gesundheitsnotstand ausgerufen worden. Dieser Notstand beinhaltet Ausgangssperren, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und sogar die Abriegelung einzelner Corona-Hotspots.

Die Situation hat sich auf den touristisch beliebten Inseln wie Ibiza verschärft. Hier sind strengere Regeln als auf dem Festland zu erwarten.

Griechenland

Auch bei der Einreise nach Griechenland wird ein negativer PCR-Test und eine Online-Registrierung verlangt. Für manche Teile des Landes ist eine Reisewarnung ausgesprochen worden. Nach der Einreise ist eine siebentägige Quarantäne Pflicht.

In Griechenland wird das Infektionsrisiko durch ein Ampelsystem angezeigt. Regeln wie Ausgangssperren werden kurzfristig angepasst. Generell darf man auch tagsüber seine Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen. Es herrscht eine Maskenpflicht, auch draußen.

Man sieht einen Bündel 50 Euro Scheine und einen Taschenrechner. Darauf liegt eine Lupe, die das 50 Euro Symbol des Geldscheines vergrößert

Wer übernimmt die Kosten?

Wenn Du zurzeit auf Reisen bist und diese aufgrund hoher Infektionszahlen und Ansteckungsrisiko nicht weiterführen möchtest, trägst Du in der Regel die Folgekosten. Ausnahmen bestehen bei Außergewöhnlichen Umständen. Hier ist eine geplante Fortführung der Reise nicht mehr möglich, der Reiseveranstalter trägt die Folgekosten.

Siehe mehr dazu hier: https://magazin.passengersfriend.com/was-sind-aussergewoehnliche-umstaende-im-flugverkehr

Ob Du einen Reisemangel (s. o.) oder außergewöhnliche Umstände bei Corona-Infektionen reklamieren kannst, solltest Du am besten mit dem Veranstalter besprechen. Schadensersatzforderungen kannst Du nur stellen, wenn der Veranstalter eine Mitschuld an den einschränkenden Umständen trägt. Das ist bei einer Pandemie allerdings nicht der Fall.

Ob Individualreisende bei einem Einreiseverbot Reisen kostenlos abbrechen oder stornieren können, ist noch nicht abschließend geklärt.


Fazit

Wenn Du jetzt Urlaub machen möchtest, musst Du mit Einschränkungen auf Deiner Reise rechnen. Die Lage ist in den europäischen Urlaubsländern mitunter dramatisch. Reisen ist somit mit einem gewissen Risiko verbunden und soll laut Bundesregierung vermieden werden, wenn es möglich ist.

Wenn Du zurzeit eine Pauschalreise unternimmst, hast Du gute Chancen auf eine Preisminderung bei Corona-Einschränkungen wie z. B. Ausgangssperren. Auch Folgekosten musst Du in den meisten Fällen nicht tragen. Bei Individualreisen ist die Sachlage aufgrund der Einzigartigkeit der Situation noch nicht geklärt.

Es muss nach der Einreise nach Deutschland oder nach den meisten europäischen Ländern eine mehrtägige Selbstisolation, sprich Quarantäne, vollzogen werden. Beachte das bei Deiner Reiseplanung! Weitere, aktuelle Informationen findest Du auf der Seite der Auswärtigen Amtes.

Bei Fragen und Problemen zu dem Thema Fluggastrechte in Corona-Zeiten wende Dich an das Team von passengersfriend.com! Wir helfen Dir Deine Probleme zu lösen und Deine Fluggastrechte durchzusetzen.

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