Man erkennt einen Mann, der auf seinen Flug im Terminal wartet.

Die Koffer sind gepackt, die Dokumente bereitgelegt, der Urlaub kann beginnen. Die Vorfreude ist groß, doch dann kommt die Hiobsbotschaft: Die Fluggesellschaft, mit der man in den Sommerurlaub fliegen wollte, ist pleite und hat Insolvenz angemeldet. Was nun? Welche Rechte habe Ich als Fluggast? Bekomme Ich mein Geld zurück? Kann man sich dagegen versichern, dass eine Airline pleitegeht?

Diese und weitere Fragen bezüglich der Fluggastrechte bei Airline-Insolvenzen beantwortet der folgende Artikel. Du erhältst alle wichtigen Informationen, um bei Deiner nächsten Reise auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn Airlines Insolvenz anmelden…

Spätestens seit der Air Berlin-Pleite im Jahr 2017 sind Reisende oft verunsichert, wenn es um das Buchen von Flugtickets geht. Das ist häufig nicht unbegründet: Im Jahr 2019 mussten 23 Airlines weltweit Insolvenz anmelden. So viele wie nie zuvor. Gründe für Airline-Insolvenzen gibt es viele. So können Spritpreise, die Investitionen in neue Flugzeuge und Reiserouten oder uneinsichtige Eigentümerverhältnisse Fluggesellschaften in die Insolvenz treiben. Die weitreichenden Flugausfälle durch das Coronavirus geben der angeschlagenen Flugbranche den Rest. Wenn Airlines Insolvenz anmelden, bedeutet das nicht unbedingt, dass der Flugbetrieb direkt eingestellt wird und Flüge ausfallen. Häufig meldet sich ein Investor, der den weiteren Flugbetrieb gewährleistet. Findet sich kein Investor, sind Flugausfälle unvermeidbar. Was das für die Passagiere bedeutet, erfährst Du im nächsten Abschnitt.

Welche Rechte habe Ich bei einer Airline Insolvenz?

Muss der Flugbetrieb in Folge eines Insolvenzverfahrens eingestellt werden, gehen Passagiere, die lediglich einen Flug gebucht haben, in der Regel leer aus. Passagiere müssen sich auf eigene Kosten einen neuen Flug buchen. Sie können allerdings darauf hoffen, dass sie eine Entschädigung im Insolvenzverfahren erhalten. Doch die Praxis zeigt, dass dies sehr unüblich ist. Passagiere sind nämlich keine bevorrechtigten Gläubiger. Sie besitzen im Insolvenzverfahren eine vergleichsweise geringe Priorität. Es ist egal, ob Reisende den Flug über ein Reiseportal, im Reisebüro oder direkt bei der Airline gebucht haben. Eine Entschädigung steht Passagieren meistens nicht zu. Falls der Flug mit einer Kreditkarte bezahlt wurde, kann probiert werden, die Ticketkosten durch das Chargeback-Verfahren zurückzuerhalten. Auch Folgekosten, die durch den Flugausfall entstehen, wie z.B. Hotelkosten oder die Anreise an den Flughafen, erstatten die Airlines in der Regel nicht. In einem Insolvenzfall liegt nämlich keine schuldhafte Pflichtverletzung der Fluggesellschaft vor.

Sonderfall Pauschalreise

Wenn der ausfallende Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, können Reisende aufatmen. Der Reiseveranstalter haftet in diesem Fall. Pauschalreisende sind nämlich über einen Sicherungsschein abgesichert. Der Reiseveranstalter muss sich in diesem Fall um einen Ersatzflug kümmern. Falls den Kunden die Ersatzbeförderung nicht passt oder diese unzumutbar ist, können sie den Reisevertrag in der Regel ohne Stornokosten kündigen. Wenn der Ersatzflug viel früher oder später als der ursprünglich gebuchte Flug startet, kann eine Reisepreisminderung gefordert werden. Diese Minderung beträgt 5 % des Reisepreises pro Tag, wenn sich der Flug um mindestens vier Stunden verschoben hat. Für jede weitere Stunde erhalten Pauschalreisende weitere 5 % des Reisepreises pro Tag zurück. Falls die Reise über einen Vermittler wie z.B. in einem Reisebüro gebucht wurde, stehen Kunden ähnliche Rechte wie bei Pauschalreiseveranstaltern zu. Auch in diesem Fall muss sich der Vermittler um einen Ersatzflug kümmern. Das muss er allerdings nur, wenn er für mehrere Einzelleistungen wie Flug und Hotel einen Gesamtpreis gebildet hat. Wenn nur ein Flug gebucht wurde, steht dem Kunden keine Entschädigung zu.

Bietet eine Airline Insolvenz Versicherung Sicherheit?

In Zeiten von Airline Pleiten ist es verständlich, wenn Flugpassagiere bei der Ticketbuchung unsicher sind. Und das mit Recht: Eine Garantie, dass der gebuchte Flug auch tatsächlich stattfindet, gibt es nicht. Der Abschluss einer Insolvenzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Eine Insolvenzversicherung kann sich lohnen, wenn eine Insolvenz absehbar ist und der Flug bei keiner anderen Airline buchbar ist. Es liegt also beim Passagier, sich über Airlines zu erkundigen, ob sie wohlmöglich auf dem Weg in die Zahlungsunfähigkeit sind. Zudem ist es wichtig, sich die Vertragsbedingungen der Insolvenzversicherung sorgfältig durchzulesen, da häufig bestimmte Airlines bereits von der Versicherung ausgeschlossen werden. Je nach Versicherungsbedingungen wird bei einem ausfallenden Flug einer insolventen Airline der Ticketpreis oder ein Teil des Ticketpreises zurückerstattet. Manchmal wird ein Ersatzticket für eine andere Airline angeboten.


Zusammenfassung

Wenn man als Passagier von der Insolvenz einer Airline betroffen ist, ist man in der Regel wenig abgesichert und hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Der Kunde bleibt meistens auf dem Schaden sitzen. Er muss mit Folgekosten wie Hotelstornierungen etc. rechnen.

Ist der Flug im Kontext einer Pauschalreise gebucht, haftet der Reiseveranstalter und muss einen Ersatzflug organisieren. Wurde der Flug über einen Vermittler wie ein Reisebüro oder einem Online-Portal gebucht, steht dem Kunden nur eine Entschädigung zu, wenn die Reise mehrere Einzelleistungen beinhaltet.

Eine Insolvenzversicherung kann Reisende absichern, wenn eine Zahlungsunfähigkeit der Fluggesellschaft abzusehen ist. Doch das ist in den meisten Fällen nicht der Fall, sodass betroffene Reisende am Ende mit leeren Händen dastehen.

Gibt es Probleme bei Deiner nächsten Flugreise? Dann wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen. 

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