baby im flugzeug

Kinder lieben es zu fliegen. Es ist eine Chance für sie, die Welt aus einer neuen Perspektive zu sehen und etwas anderes zu erleben. Aber was sind ihre Fluggastrechte? Haben sie beim Fliegen die gleichen Rechte wie Erwachsene? In diesem Beitrag beantworten wir diese Fragen und mehr. Lies also weiter, wenn Du wissen willst, welche Rechte Deine Kinder beim Fliegen haben!

Kind schaut aus Fenster

Haben Kinder und Babys ein Anrecht auf eine Entschädigung?

Fluggastrechte für Kinder sind heutzutage ein heißes Thema. Angesichts der ständig steigenden Kosten für Flugreisen fragen sich immer mehr Menschen, ob auch ihre Kinder bei Verspätungen oder Annullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Die Antwort lautet: Ja! Generell hat jeder Fluggast ab einer Verspätung von 3 Stunden oder bei Annullierung des Fluges Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Ursache der Verspätung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Dies gilt auch für Kinder unter 2 Jahren. Der Anspruch auf eine Entschädigung hängt nicht von der eigenen Sitzplatzreservierung des Fluggastes ab. Das heißt also: Auch wenn Dein Kind für einen ermäßigten Tarif auf Deinem Schoß mitfliegt, hat es trotzdem einen Anspruch auf die volle Entschädigungszahlung. Eine Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass für die Beförderung des Kindes ein Entgelt gezahlt wurde. Obwohl Kleinkinder und Babys oft nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind und kein eigenes Ticket erhalten, wird in der Regel ein Entgelt für ihre Beförderung gezahlt. Der Betrag ist dabei unerheblich, solange er für die Beförderung des Kindes erhoben wurde! Auch bei Buchungen über einen Reiseveranstalter ist fast immer ein zusätzlicher Betrag für das Kleinkind im Gesamtpreis enthalten, selbst wenn diese Kosten nicht gesondert ausgewiesen sind. Ausnahmen gelten für kostenlose Passagiere: Wenn Dein Kind gratis mitfliegt, muss die Airline keine Kompensation leisten. Doch da das nur in Ausnahmefällen der Fall ist, hat Dein Kind in 99 % der Fälle einen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wie hoch die Entschädigung bei Verspätungen und Flugausfällen sein kann, erfährst Du hier.

Kind auf Schoß von Mutter

Gelten Sonderrechte für Kinder?

Flugreisen können für Erwachsene eine stressige Erfahrung sein. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sie für kleine Kinder eine noch größere Herausforderung sein können. Aus diesem Grund hat die Europäische Union eine Reihe von Fluggastrechten speziell für Kinder unter 12 Jahren eingeführt. Diese Rechte machen das Fliegen mit kleinen Kindern zwar nicht einfach, aber sie tragen dazu bei, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. So können Kinder mit etwas mehr Ruhe reisen – und ihre Eltern haben die nötige Sicherheit.

Zum Beispiel dürfen Fluggesellschaften Familien mit kleinen Kindern nicht diskriminieren. Das bedeutet, dass sie Dir für das Fliegen mit einem Säugling oder Kleinkind nicht mehr berechnen dürfen, als sie es von anderen Fluggästen auf demselben Flug tun würden. Sie dürfen auch nicht verlangen, dass Du ein Ticket für Dein Kind kaufst, wenn es unter zwei Jahre alt ist und auf Deinem Schoß sitzt. Außerdem müssen die Fluggesellschaften Familien, die mit kleinen Kindern reisen, bestimmte Annehmlichkeiten bieten, wie z. B. frühzeitiges Einsteigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Fluggesellschaften bei Verspätung oder Annullierung Deines Fluges gesetzlich verpflichtet sind, Passagieren mit kleinen Kindern eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört der Zugang zu Essen, Wasser, Toiletten und, falls nötig, zu medizinischer Versorgung. Vor allem aber müssen die Fluggesellschaften die Passagiere über den aktuellen Status ihres Fluges und alle Änderungen der Verspätungs- oder Annullierungsbestimmungen informieren.


Fazit

Unterm Strich haben Kinder die gleichen Fluggastrechte wie Erwachsene, einschließlich den Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen oder Flugausfällen. In der EU gelten sogar Sonderrechte für Kinder, um ihnen das Reisen so angenehm wie möglich zu gestalten. Es gibt jedoch einige Einschränkungen dieser Regel. So sind die Fluggesellschaften zum Beispiel nicht verpflichtet, Kinderbetten oder spezielle Mahlzeiten für Kinder bereitzustellen. Wenn Du mit einem kleinen Kind reist, erkundige Dich am besten im Voraus bei Deiner Fluggesellschaft nach deren Richtlinien und Verfahren.

Für Tipps und Tricks rund um das Thema „Fliegen mit Kindern oder Babys“, lies diesen Artikel: „Entspannt fliegen mit Kindern und Babys – So geht’s!“.

Gibt es Probleme bei Deinem nächsten Flug? Dann wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen.

Weiterführende Links

https://www.lufthansa.com/de/de/fliegen-mit-kleinkind

https://www.holidaycheck.de/away/checkliste-fuer-den-urlaub-mit-kleinkind

https://www.geo.de/reisen/reisewissen/8448-rtkl-kinder-fliegen-gefaehrlich