
Drohnen sind längst nicht mehr nur ein Spielzeug für Technikfans – sie sind zum beliebten Begleiter auf Reisen geworden. Ob atemberaubende Landschaftsaufnahmen, spektakuläre Urlaubsfotos oder kreative Videos: Mit einer Drohne lassen sich einzigartige Perspektiven einfangen. Doch bevor es losgeht, stellt sich eine wichtige Frage: Darf man eine Drohne im Flugzeug mitnehmen? Und was ist mit den oft sensiblen Akkus? In diesem Artikel erfährst Du, was erlaubt ist, worauf Du achten musst und wie Du Deine Drohne sicher und regelkonform an Dein Reiseziel bringst.

Drohne im Flugzeug: Grundsätzliches
Wenn Du mit Deiner Drohne verreisen möchtest, stellt sich schnell die Frage: Wie transportiere ich sie im Flugzeug richtig? Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen darfst Du Deine Drohne mitnehmen – aber es kommt auf die Details an.
Drohne im Handgepäck oder Aufgabegepäck?
Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass Fluggesellschaften zwischen Handgepäck und Aufgabegepäck unterscheiden. Die sicherste Variante ist der Transport im Handgepäck. Warum? Drohnen sind empfindliche, oft teure Geräte mit sensibler Elektronik, die im Frachtraum beschädigt werden könnten. Im Handgepäck hast Du außerdem jederzeit Kontrolle über Dein Equipment – und kannst bei Sicherheitsfragen direkt reagieren.
Einige Airlines erlauben den Transport im Aufgabegepäck zwar grundsätzlich, raten aber explizit davon ab. Falls Du Deine Drohne dennoch im Koffer transportieren willst, solltest Du sie in einer stabilen Transportbox gut gepolstert und stoßfest verstauen – und auf keinen Fall Akkus mit in den aufgegebenen Koffer legen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Was sagt die Fluggesellschaft?
Auch wenn es keine einheitliche weltweite Regelung gibt, haben die meisten Airlines eigene Vorgaben zum Transport von Drohnen. Diese beziehen sich meist auf:
- Maximale Maße und Gewicht des Handgepäcks
- Akkugrößen und Anzahl erlaubter Ersatzakkus
- Anmeldungspflichten für besondere Geräte
Einige Fluggesellschaften verlangen sogar, dass Drohnen vorher angemeldet oder bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Daher solltest Du unbedingt vor Abflug die Website Deiner Airline prüfen oder direkt beim Kundenservice nachfragen.
Was sagt die Luftsicherheitsbehörde?
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und viele nationale Behörden wie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland geben Empfehlungen zum Umgang mit elektronischen Geräten und Lithium-Akkus heraus. Diese sind für Airlines nicht immer bindend, dienen aber als Grundlage für deren Regeln.
Übrigens: Rechte bei Flugproblemen nicht vergessen
Sollte es bei Deiner Reise mit der Drohne zu unerwarteten Zwischenfällen kommen – etwa durch eine Flugverspätung, Annullierung oder verpasste Verbindung – hast Du unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Wir von Passengers friend hilft Dir dabei, Deine Fluggastrechte geltend zu machen und schnell herauszufinden, ob Dir Geld zusteht. Unser Service ist unkompliziert, risikofrei und auf Erfolgsbasis.

Akkus im Flugzeug: Was ist erlaubt?
Neben der Drohne selbst sind es vor allem die Akkus, die beim Transport im Flugzeug besondere Aufmerksamkeit erfordern. Drohnen verwenden in der Regel Lithium-Polymer-Akkus (LiPo) – und genau diese gelten im Flugverkehr als potenziell gefährlich, da sie bei falscher Handhabung Feuer fangen oder explodieren können. Deshalb gibt es strenge Vorschriften, wann und wie Du solche Akkus mitnehmen darfst.
Handgepäck oder Aufgabegepäck?
Ganz wichtig: Drohnen-Akkus dürfen niemals ins Aufgabegepäck! Sie müssen immer im Handgepäck transportiert werden. Im Frachtraum sind Akkus im Brandfall schwer zu erreichen und zu löschen – daher ist ihr Transport dort in der Regel verboten. Wenn Du mehrere Akkus dabei hast, müssen diese einzeln und sicher verpackt sein (dazu mehr im nächsten Abschnitt).
Wie viel Wattstunden (Wh) darf der Akku haben?
Die Regelungen richten sich nach der Kapazität des Akkus in Wattstunden (Wh). Du findest die Wh-Angabe entweder direkt auf dem Akku oder Du kannst sie mit folgender Formel berechnen:
Wh = Volt (V) × Amperestunden (Ah)
Hier die gängigen Grenzen:
- Bis 100 Wh: Diese Akkus gelten als ungefährlich und dürfen ohne Genehmigung mitgeführt werden. Die meisten Drohnenakkus (z. B. von DJI Mini oder Air-Serie) liegen unter dieser Grenze. Du darfst in der Regel bis zu 20 Akkus dieser Kategorie im Handgepäck mitnehmen.
- Zwischen 100 und 160 Wh: Für diese Akkus benötigst Du die Genehmigung der Airline. Maximal 2 Stück dürfen mitgenommen werden. Diese Regel betrifft z. B. größere Akkus für Profi-Drohnen oder FPV-Systeme.
- Über 160 Wh: Diese Akkus gelten als Gefahrgut und dürfen nicht im Passagierflugzeug transportiert werden. Ein Versand ist nur über spezielle Frachtverfahren erlaubt.
Anzahl der Akkus
Die genaue Anzahl erlaubter Ersatzakkus kann von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft leicht variieren. Als Faustregel gilt:
- Akkus bis 100 Wh: bis zu 20 Stück
- Akkus 100–160 Wh: maximal 2 Stück mit Genehmigung
Auch hier gilt: Unbedingt vorab bei der Airline informieren! Einige Fluggesellschaften haben strengere interne Vorschriften, auch wenn internationale Richtlinien mehr erlauben würden.

Sicherheitsmaßnahmen beim Akku-Transport
Auch wenn der Transport von Drohnen-Akkus grundsätzlich erlaubt ist, gilt: Sicherheit hat oberste Priorität. LiPo-Akkus können bei Beschädigung oder falscher Lagerung überhitzen oder sogar Feuer fangen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, solltest Du beim Packen einige wichtige Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Kontakte sichern und Kurzschlüsse vermeiden
Damit sich die Akkus im Gepäck nicht versehentlich kurzschließen, sollten die Pole bzw. Kontakte abgedeckt werden – zum Beispiel mit nichtleitendem Isolierband. So kann ein Kontakt mit metallischen Gegenständen (wie Schlüsseln oder Münzen) verhindert werden.
Transport in feuerfesten Taschen
Für den sicheren Transport bieten sich sogenannte LiPo-Bags an – das sind feuerfeste Transporttaschen, die speziell für Lithium-Polymer-Akkus entwickelt wurden. Sie schützen nicht nur den Akku selbst, sondern auch Dein übriges Gepäck im Fall einer thermischen Reaktion. In vielen Flughäfen und bei manchen Airlines sind LiPo-Bags inzwischen sogar vorgeschrieben oder ausdrücklich empfohlen.
Nur im Handgepäck mitführen
Wie bereits erwähnt, müssen alle Akkus im Handgepäck transportiert werden – das gilt auch für Ersatzakkus. Im Frachtraum wäre ein Brand schwer zu erkennen und zu löschen, daher ist der Transport dort verboten. Achte außerdem darauf, dass die Akkus nicht lose im Rucksack oder Koffer herumliegen. Sie sollten immer:
- einzeln verpackt sein,
- gut gepolstert lagern,
- und vor Druck oder Stößen geschützt werden.
Ladezustand beachten
Einige Airlines empfehlen oder verlangen, dass die Akkus nur teilweise geladen mitgeführt werden – meist nicht über 30–50 % Kapazität. Vollgeladene Akkus gelten als riskanter, da sie bei Beschädigung schneller reagieren können. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Transportbedingungen der Airline.

Vorbereitung vor der Reise
Damit der Transport Deiner Drohne im Flugzeug reibungslos abläuft, solltest Du Dich rechtzeitig vor Abflug gut vorbereiten. Gerade bei internationalen Reisen mit teurer Technik lohnt es sich, einige Dokumente griffbereit zu haben und sich umfassend über die Bedingungen am Abflug- und Zielflughafen zu informieren.
Informiere Dich bei der Airline
Die erste Anlaufstelle ist immer Deine Fluggesellschaft. Prüfe dort:
- Ob Drohnen als Handgepäck erlaubt sind
- Wie viele Akkus Du mitführen darfst
- Ob Akkus separat deklariert werden müssen
- Ob bestimmte Verpackungsvorgaben gelten
Auch wenn viele Airlines ähnliche Regeln haben, gibt es individuelle Unterschiede, etwa bei den erlaubten Maßeinheiten, Mengen oder Sicherheitsanforderungen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, eine kurze E-Mail an den Kundenservice zu senden oder im FAQ-Bereich der Airline nachzuschauen.
Wichtige Unterlagen für die Sicherheitskontrolle
Je nachdem, wie streng die Sicherheitskontrollen an Deinem Abflughafen sind, kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, bestimmte Unterlagen mitzuführen:
- Technische Datenblätter der Akkus (z. B. mit Wh-Angabe)
- Herstellerangaben oder CE-Kennzeichnung der Drohne
- Kaufbelege oder Rechnungen, um Besitz und Wert nachzuweisen
- Eventuell: Transportgenehmigung für Akkus über 100 Wh
Besonders bei Akkus jenseits der 100-Wh-Grenze kann es sein, dass das Sicherheitspersonal nach genaueren Informationen fragt. Mit ausgedruckten Dokumenten vermeidest Du unnötige Diskussionen und Verzögerungen.
Originalverpackung oder gepolsterte Taschen
Wenn möglich, transportiere die Drohne und ihre Akkus in der Originalverpackung oder in speziell gepolsterten Drohnen-Rucksäcken oder -Koffern. Diese sind auf die empfindlichen Teile abgestimmt und bieten oft auch spezielle Fächer für Akkus, Fernsteuerung und Zubehör. Achte darauf, dass alles fest sitzt und stoßgeschützt ist.

Drohnenbestimmungen im Zielland
Auch wenn der Transport Deiner Drohne im Flugzeug problemlos klappt, solltest Du nicht vergessen: Was im Heimatland erlaubt ist, kann im Ausland verboten sein. In vielen Ländern gelten strenge Regeln für die Nutzung von Drohnen – und Verstöße können teure Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung Deiner Ausrüstung zur Folge haben.
Informiere Dich vorab über die Drohnengesetze
Bevor Du Deine Drohne im Urlaubsland startklar machst, solltest Du Dich umfassend über die lokalen Vorschriften informieren. Dabei geht es unter anderem um:
- Genehmigungspflicht: In manchen Ländern benötigst Du eine spezielle Flugerlaubnis.
- Registrierung: Teilweise musst Du Dich oder Deine Drohne bei den Behörden registrieren (z. B. in der EU über das UAS-Betreiber-Register).
- Versicherungspflicht: In vielen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
- Flugverbotszonen: In der Nähe von Flughäfen, Militärgebieten oder Nationalparks darfst Du meist nicht fliegen.
- Maximale Flughöhe und Sichtflugregelung
Hilfreiche Informationen bieten offizielle Tourismus-Websites, Luftfahrtbehörden oder spezialisierte Plattformen wie dronerules.eu oder die DroneMate-App. Besonders praktisch: Einige Länder akzeptieren auch den Nachweis von EU-Zertifizierungen oder Versicherungsunterlagen aus dem Heimatland – andere bestehen auf lokalen Nachweisen.
Achtung: Drohnenverbot in manchen Ländern
In bestimmten Ländern ist die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen komplett verboten oder stark eingeschränkt – darunter z. B.:
- Marokko
- Ägypten
- Indien (ohne Genehmigung)
- Kuba
- Thailand (nur mit vorheriger Registrierung bei zwei Behörden)
Ein Verstoß gegen solche Einfuhrverbote kann dazu führen, dass Deine Drohne direkt am Zoll beschlagnahmt oder dauerhaft einbehalten wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Strafzahlungen oder Einreisesperren. Reise daher nur mit Drohne in Länder, bei denen Du ganz sicher bist, dass der Betrieb legal ist.
Tipp: Reiseversicherung prüfen
Falls Du eine Reise- oder Elektronikversicherung hast, lohnt sich ein Blick in die Bedingungen: Ist Deine Drohne im Ausland versichert? Gilt der Schutz auch bei Verlust, Diebstahl oder Transportschäden? Eine gute Absicherung spart Dir im Ernstfall viel Ärger – vor allem bei hochwertigen Geräten.
Fazit
Die Mitnahme einer Drohne im Flugzeug ist grundsätzlich kein Problem – wenn Du Dich gut vorbereitest. Achte darauf, dass Deine Drohne sicher im Handgepäck verstaut ist, transportiere Akkus korrekt und beachte die jeweiligen Vorschriften Deiner Airline. Auch im Zielland gelten oft strenge Regeln, die Du unbedingt vorab prüfen solltest, um rechtliche Probleme oder Beschlagnahmungen zu vermeiden.
Wenn Du Dich an die Vorgaben hältst, steht beeindruckenden Luftaufnahmen im Urlaub nichts im Weg. Und falls es trotz aller Planung zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommt, bei denen Du und Deine Drohne am Boden bleiben, lohnt sich ein Blick auf Passengers friend. Dort kannst Du schnell und einfach prüfen, ob Dir eine Entschädigung nach EU-Recht zusteht – risikofrei und ohne Papierkram.