Souvenirs gehören zu einem gelungenen Urlaub dazu. Eine schöne Muschel vom Strand, ein paar regionale Delikatessen, Kleidung oder Schmuck sind beliebte Mitbringsel – durch diese bleibt die Erinnerung an die schöne Urlaubszeit erhalten. Wenn Du per Flugzeug reist, musst Du bei der Ankunft am Heimatflughafen machmal durch die Zollkontrolle. Hier musst Du ggf. Deine Souvenirs deklarieren und Zollgebühren zahlen. Manche Waren dürfen überhaupt nicht eingeführt werden – Vorsicht ist geboten!
Damit es bei der Zollkontrolle am Flughafen bei der Rückkehr nach Deutschland keine bösen Überraschungen gibt, zeigen wir Dir in diesem Artikel, was Du nicht aus dem Urlaub mitbringen darfst und welche Waren Du nicht deklarieren musst. So weißt Du bei Deiner nächsten Reise Bescheid und bist optimal auf die anstehende Zollkontrolle am Flughafen vorbereitet.
Reisefreimengen bei Tabak, Alkohol, Bargeld und Waren
Die Zollbestimmungen bezüglich Tabakwaren, Alkohol und Bargeld sind in Deutschland klar geregelt. Die Reisefreimengen sind davon abhängig, ob Du aus einem EU-Land oder aus einem nicht EU-Land nach Deutschland einreist.
Reist Du innerhalb der EU, hast Du größere Freiheiten, weil hier der freie Warenverkehr gilt, und darfst dementsprechend mehr Tabak, Alkohol und Bargeld mit Dir führen. Alkohol und Tabakwaren, aber auch Kaffee, werden als Genussmittel angesehen, für welche es eine gesonderte Verbrauchssteuer gibt. Du darfst mit diesen Lebensmitteln nur abgabefrei nach Deutschland einreisen, wenn eine Verwendung zum privaten Gebrauch angenommen wird. Alkohol und Tabak darfst Du nur nach Deutschland einführen, wenn Du mindestens 17 Jahre alt bist! Die genauen Mengen und weitere Informationen zu der Einreise mit Tabak, Alkohol und Kaffee findest Du unter diesem Link.
Wenn Du mehr als 10.000 € an Barmitteln (dazu zählen Bargeld und Wertpapiere) bei der Einreise in die EU mit Dir führst, musst Du diese vorher bei den Zollbehörden anmelden. Zudem gibt es Freimengen für andere Waren: Nimmst Du Souvenirs o. Ä. Gegenstände von Deiner Reise wieder nach Deutschland mit, dürfen diese einen Wert von 430 € nicht überschreiten. Bist Du jünger als 15 Jahre, liegt dieser Wert bei 175 €. Eine Addition der Wertgrenzen von mehreren Personen für ein teures Produkt ist nicht möglich.
Überschreitest Du die oben genannten Reisefreimengen, musst Du Deine Waren beim Zoll anmelden und Zollgebühren bezahlen.
Artenschutz
Bei jeglichen pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, die Du aus dem Ausland nach Deutschland einführst, ist besondere Vorsicht geboten! Du musst aufpassen, ob Du mit der Einfuhr von Souvenirs, die aus tierischen Materialien wie z. B. Leder bestehen, gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verstößt. In diesem Übereinkommen sind rund 5000 Tier- und 28000 Pflanzenarten registriert. Der Handel mit Erzeugnissen von jenen Tier- und Pflanzenarten wird dadurch streng reguliert und die jeweiligen Arten geschützt. Besteht der Verdacht, dass Du verbotene Souvenirs zum Handel einführst, drohen Dir sogar Haftstrafen!
Wenn Du Pflanzen aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland mitbringen willst, benötigst Du ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes. Das dient dazu, die Einfuhr von Parasiten und Schädlingen in die EU zu blockieren und das heimische Ökosystem zu schützen.
Die Beamten schauen bei der Zollkontrolle am Flughafen bei exotischen Souvenirs aus tierischen und pflanzlichen Materialien genau hin! Die Strafgelder in diesem Bereich sind besonders hoch. Eine Beschlagnahmung der Waren ist in den seltensten Fällen die einzige Strafmaßnahme.
Andere Souvenirs
Wie im oberen Absatz beschrieben, musst Du bei der Einfuhr von Souvenirs das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) beachten. So kann z. B. auch die Einfuhr von Muscheln, die Du beim Strandspaziergang gesammelt hast, gegen das Übereinkommen verstoßen. Bei Schmuckstücken oder anderen Produkten, die aus Korallen bestehen, benötigst Du zur Einfuhr ein entsprechendes behördliches Dokument. Das gilt ebenfalls für Produkte aus Tropenholz.
Von archäologischen Souvenirs wie z. B. Münzen solltest Du die Finger lassen. Diese können als Kultur- und Naturgüter des Ursprungslandes angesehen werden, was die Ausfuhr verbietet. Dir können bereits bei der Ausreise mit jenen Produkten empfindliche Haftstrafen von mehreren Jahren drohen!
Lebensmittel
Manche Leckereien gibt es in Deutschland leider nicht. Es ist daher sehr verlockend, von seiner Reise regionale Delikatessen mit nach Deutschland zu bringen. Doch auch die Einfuhr von Lebensmitteln ist vom Zoll streng reguliert: die Einreise mit tierischen Produkten wie Fleisch, Milch, Milchprodukte und Eier aus dem Nicht-EU-Ausland ist komplett verboten. Dies dient dazu, die Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten und Seuchen zu unterbinden. Fleischprodukte dürfen lediglich in Form von Konzentraten oder Extrakten eingeführt werden.
Fisch und Krustentiere darfst du hingegen bei der Einreise nach Deutschland mit Dir führen. Für den persönlichen Gebrauch sind bis zu 20 Kilogramm erlaubt. Lediglich die Einfuhr von Stör-Kaviar ist verboten, um die gefährdete Fischart zu schützen.
Bei der Einfuhr von Speisepilzen nach Deutschland ist eine Menge von 2 Kilogramm erlaubt. Allerdings solltest Du Acht geben, welche Art Pilz Du mitnimmst. Manche Pilzarten werden aufgrund ihrer Inhaltsstoffe als Medikament oder sogar Droge angesehen. Führst Du diese mit Dir, drohen Dir Geld- und manchmal sogar Haftstrafen.
Bist Du innerhalb der EU unterwegs, sind die Regeln für die Einfuhr von Lebensmitteln nicht so streng. Käse, Schinken, Früchte und Obst können z. B. problemlos mitgenommen werden.
Wenn Du bei der Zollkontrolle mit verbotenen Lebensmitteln, die nicht unter das Drogen- oder Medikamentengesetz fallen, erwischt wirst, musst Du die Kosten für die Entsorgung tragen. Diese betragen ca. 2 € pro Kilo.
Medikamente
Deinen persönlichen Bedarf an Arzneimitteln für max. 3 Monate kannst Du ohne Probleme mit Dir führen. Die Menge muss allerdings dem persönlichen Bedarf entsprechen; hier sind die Dosierungsangaben entscheidend. Die Einreise mit Dopingmitteln und gefälschten Medikamenten aus Drittländern ist verboten.
Zudem solltest Du beachten, dass einige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die Du im Ausland ohne Rezept gekauft hast, in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen könnten. Hier ist besondere Vorsicht geboten!
Gefahrengüter
Eigentlich sollte es klar sein: Die Einreise mit gefährlichen Waren wie Waffen, Munition oder Feuerwerkskörpern ist streng verboten; auch wenn diese als Souvenir deklariert sind und nicht funktionsfähig sind. Ebenfalls können Spielzeugwaffen nicht immer von echten Waffen unterschieden werden, sodass Du auch hier bei der Zollkontrolle garantiert Probleme bekommen wirst.
Fazit
Wie Du siehst, gibt es einiges bei der Zollkontrolle am Flughafen zu beachten. Nicht jedes Souvenir darfst Du mit nach Deutschland nehmen; wenn Du Dir unsicher bist, besuche am besten die Website der Zollbehörde. Hier findest Du alle Informationen zu den erlaubten Mengen unterschiedlicher Waren.
Wenn Du bei der Einreise nach Deutschland nicht weißt, ob Du Deine mitgebrachten Produkte beim Zoll deklarieren musst, geh am besten auf Nummer Sicher und wähle den Ausgang mit der roten Beschilderung. Hier warten die Zollbeamten bereits auf Dich und fertigen Deine Ware vorschriftsgemäß ab.
Wie schon erwähnt, darf nicht jedes Lebensmittel problemlos ins Flugzeug oder über Ländergrenzen hinweg transportiert werden. In unserem Artikel „Essen ins Flugzeug mitnehmen – ist das erlaubt?“ erfährst Du detalliert, welche Snacks und Speisen erlaubt sind und worauf Du achten solltest.
Hast Du Probleme bei Deiner Flugreise? Wende Dich an das Team von Passengers friend! Wir helfen Dir, Deine Fluggastrechte durchzusetzen.
Weiterführende Links:
https://winheller.com/blog/was-darf-der-zoll-bei-einer-zollkontrolle/
https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-controls/travelling-air_de