Flugreisen können für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten eine große Belastung darstellen. Nicht immer gibt es Vergünstigungen oder Hilfeleistungen für beeinträchtigte Personen am Flughafen. Der Gang ins Flugzeug ist für Fluggäste mit einer Behinderung oder Krankheit nicht einfach.
Wir zeigen Dir in dem folgenden Artikel, welche Hilfe Du am Flughafen erwarten kannst, was Du beim Fliegen mit Implantaten oder Prothesen beachten musst und klären auf, ob Du mit einer ansteckenden Krankheit fliegen darfst. So kannst Du hoffentlich Deine nächste Flugreise einfacher und entspannter gestalten.
Welche Hilfe gibt es für behinderte Personen am Flughafen?
Eine wichtige Sache vorab: Fluggesellschaften haben eine Beförderungspflicht, das heißt sie müssen Dich mitnehmen. Das gilt auch für eingeschränkte Personen oder Menschen mit chronischen Krankheiten. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Wenn die Flugsicherheit gefährdet ist oder wenn eine Person aufgrund der Größe des Flugzeuges und der Flugzeugtür nicht befördert werden kann, ist die Beförderungspflicht außer Kraft gesetzt. Treffen diese Fälle nicht zu, muss die Fluggesellschaft Menschen mit Behinderungen Hilfe anbieten.
Zu den Hilfeleistungen, die angeboten werden müssen, zählen u. a. das kostenlose Parken am Flughafen für Personen mit dem europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, ein barrierefreier Check-In Schalter und der kostenlose Transport von medizinischen Hilfsmitteln, Geräten und Medikamenten. Zudem können Begleitpersonen von Menschen mit Beeinträchtigungen bei manchen Fluglinien für Flüge innerhalb Deutschlands Vergünstigungen bekommen; in der Regel müssen sie lediglich die Flughafengebühren zahlen. Auch Assistenzhunde dürfen kostenlos, unabhängig von der Größe und Rasse des Tieres, in der Flugkabine mitgeführt werden. Es ist allerdings sehr wichtig, dass Du bei internationalen Flügen alle nötigen Dokumente (wie z. B. Impfausweise) für Deinen Assistenzhund mitnimmst.
Rollstühle und Gehhilfen dürfen auch kostenlos transportiert werden; das Gewicht wird nicht auf die Freigepäckgrenze addiert. Du musst Deinen Rollstuhl oder Deine Gehhilfe allerdings wie normales Gepäck am Check-In Schalter aufgegeben. Danach wirst Du mit Rollstühlen oder Gehhilfen des Flughafens in das Flugzeug befördert und am Zielflughafen wieder abgeholt. Häufig kann es passieren, dass bei Kurz- oder Mittelstreckenflügen keine Rollstühle in der Flugkabine mitgeführt werden, sodass gehbehinderte Passagiere ihren Sitzplatz während des Fluges nicht verlassen können. Falls Du auf einen elektrisch betriebenen Rollstuhl angewiesen bist, informiere Dich bei Deiner Airline über die Vorschriften, welche Arten von Akkus mitgeführt werden dürfen. Es herrschen nämlich strikte Sicherheitsvorschriften für das Mitführen von Akkus an Bord eines Flugzeuges.
Fliegen mit Implantaten oder Prothesen
Die Sicherheitskontrolle ist immer ein Hindernis auf dem Weg zum Flugzeug. Oft ist man peinlich berührt, wenn man vergessen hat, seinen Schlüssel aus der Hosentasche zu nehmen und der Metalldetektor anschlägt. Kaum vorzustellen, wie stressig die Sicherheitskontrolle für Personen mit metallischen Implantaten oder Prothesen sein muss. Es kann sogar gefährlich werden: Manche Metalldetektoren können Störungen bei elektronischen Implantaten oder Prothesen hervorrufen; besonders Herzschrittmacher sind empfindlich. Du kannst Dich in diesem Fall alternativ vom Sicherheitspersonal per Hand abtasten lassen. Um hierfür eine Berechtigung zu erhalten, ist es sinnvoll, sich vom Arzt einen Implantat- oder Prothesenpass ausstellen zu lassen.
Kleinere Implantate wie Zahnimplantate oder Hörgeräte fallen bei der Sicherheitskontrolle in der Regel nicht auf und machen keine Probleme. Für Personen mit einem Hörgerät ist es wichtig hinzuzufügen, dass bei dem Start und der Landung der Druckausgleich durch das Herausnehmen der Hörhilfe erleichtert wird. Generell empfehlen wir Dir aber beim kompletten Flug Dein Hörgerät im Ohr zu lassen, damit Du keine wichtigen Sicherheitsdurchsagen verpasst.
Flugreisen mit ansteckenden Krankheiten
Wenn Du mit einer ansteckenden Krankheit infiziert bist, wird wahrscheinlich Deine Beförderung zum Schutz anderer Flugpassagiere von der Airline verweigert. Für kranke Passagiere ist eine Flugreise erst dann wieder möglich, wenn die Krankheit nicht mehr ansteckend ist. An manchen Flughäfen wie z. B. am Flughafen Peking wird flächendeckend Fieber gemessen, damit keine kranke Person an Board gelangt.
Ist Deine Krankheit nicht ansteckend, Du aber trotzdem auffällige Symptome zeigst wie z. B. Flecken im Gesicht, ist es besser, wenn Du Dir vor Flugbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung von Deinem Arzt ausstellen lässt. Es ist wichtig, dass Du Dich über die Einreisebestimmungen in Deinem Zielland informierst. Viele Länder verweigern bei Krankheitssymptomen die Einreise.
Weitere Tipps für das Fliegen mit Behinderung oder Krankheit
Falls Du eine internationale Flugreise planst, denk daran Deine Unterlagen bezüglich Deiner Krankheit oder Behinderung in die Landessprache oder zuminstest ins Englische zu übersetzen, um Verständigungsprobleme und Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auch sinnvoll, bei der Einreise im Zielland den sog. SSR-Code für die Behinderung anzugeben.
Bist Du auf Deiner Flugreise auf zusätzlichen Sauerstoff angewiesen, informiere Dich bei Deiner Fluggesellschaft über die Regelungen zur Mitnahme von Sauerstoffflaschen. Es herrschen strenge Regeln zur Mitnahme von Sauerstoffflaschen; flüssiger Sauerstoff z. B. darf aus Sicherheitsgründen erst gar nicht mit an Bord genommen werden.
Die Mitnahme von Medikamenten sollte im Normalfall kein Problem darstellen. Verpackst Du Deine Medikamente oder Hilfsmittel getrennt von Deinem übrigen Reisegepäck, wird das Gewicht nicht auf Deine Freigepäckgrenze addiert. Medikamente dürfen auch im Handgepäck mitgeführt werden; selbst wenn es Flüssigkeiten sind und die erlaubte Menge von 100 ml pro Behälter überschreiten.
Fazit
Flugreisen können für Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten eine Herausforderung sein. Nicht an jedem Flughafen sind besondere Hilfeleistungen zu erwarten; praktisch gestalten sich die Flüge häufiger schwieriger als in der Theorie. Wenn Du die genannten Tricks und Tipps beachtest, wird der Flug hoffentlich nicht zur Hürde. Es gibt auch einen positiven Effekt: Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht eine bevorzugte Behandlung von Menschen mit Einschränkungen bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchung vor.
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Weiterführende Links
https://www.deutschland.de/de/topic/leben/reisen-mit-behinderung-in-deutschland-5-tipps
https://www.sueddeutsche.de/reise/tipps-fuer-den-urlaub-wohin-reisen-mit-handicap-1.3582463
https://kurier.at/wellness/welche-krankheiten-fluguntauglich-machen/208.615.179